Schutzziele im Brandschutz
Vorbeugung, Rettung, Löscharbeiten
Durch Gesetze, Vorschriften und Richtlinien zum Brandschutz sollen gesellschaftlich vereinbarte Schutzziele erreicht werden, auf die jeder Bewohner oder Benutzer einer baulichen Anlage einen Anspruch hat.
Gallerie
Schutz vor Feuer und Rauch
„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brands und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird“ – ist als erstes Schutzziel in der Musterbauordnung (MBO) § 14 (aktuelle Fassung Februar 2019) festgelegt.
Für die Entstehung von Bränden sind meist Zündquellen wie offene Flammen, heiße Gase, heiße Oberflächen (an Heizkesseln oder Rohrleitungen), Funken elektrischer Anlagen, Blitzeinschlag oder elektromagnetische Felder, aber auch menschliche Fehler oder gar fahrlässige bzw. vorsätzliche Brandstiftung ausschlaggebend. Hier können bauliche Maßnahmen nur in geringem Umfang Hilfestellungen bieten.
Der Ausbreitung von Bränden kann dagegen durch bauliche Maßnahmen – z.B. durch die Einteilung von Gebäuden in Brandabschnitte, durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch (z.B. Wände, Decken, Türen) wirksam vorgebeugt werden.
Rettung von Menschen und Tieren
Ein weiteres Schutzziel der MBO ist es, die Rettung von Menschen und Tieren möglich zu machen. Dazu dienen insbesondere die erforderlichen Rettungs- und Fluchtwege innerhalb und außerhalb von Gebäuden. Eine frühzeitige Alarmierung, die Beleuchtung und Kennzeichnung von Rettungswegen erleichtert die Eigenrettung. Für die Fremdrettung – z.B. von Personen mit eingeschränkter Mobilität – können ganz besondere Einrichtungen erforderlich sein.
Wirksame Löscharbeiten
Ein drittes Schutzziel ist, dem Abwehrenden Brandschutz durch die Feuerwehr „wirksame Löscharbeiten“ zu ermöglichen. Hier können z.B. fest installierte Leitungen für die Löschwasserversorgung oder Maßnahmen zur Rauchfreihaltung oder Entrauchung erforderlich sein.
Der abwehrende Brandschutz und die Aufgaben der Feuerwehr betreffen nicht das Baurecht und sind in den Feuerwehrgesetzen der Länder geregelt.
Besondere Schutzziele
Über die gesetzlichen Schutzziele hinaus kann es für bestimmte Gebäude oder Nutzungen individuelle Schutzziele geben, die besondere Brandschutzmaßnahmen erforderlich machen. Der Schutz z.B. von Sachwerten oder Kulturgütern ist im Baurecht nicht vorgesehen und muss von Eigentümern oder Nutzern gesondert vereinbart werden.
Fachwissen zum Thema
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com