Brandschutzzone

Zu Brandschutzzonen gehören Feuerwehrzufahrten, -rettungswege und -gassen. Sie sind durch besondere Verkehrsschilder gekennzeichnet. In Brandschutzzonen besteht absolutes Halteverbot und darin abgestellte Fahrzeuge dürfen unverzüglich abgeschleppt werden.

In den österreichischen Bundesnormen hingegen ist die Brandschutzzone als Schutzabstand zu Brandlasten definiert. Es handelt sich z.B. um Räume um Flüssiggasbehälter, in dem sich keine Brandlasten befinden dürfen oder um Bereiche, in denen keine brandfördernde, selbstentzündliche oder explosionsgefährliche Lagerungen vorhanden sein dürfen.

Fachwissen zum Thema

Darstellung der baulichen Anlage: Objektplan des Gebäudes

Darstellung der baulichen Anlage: Objektplan des Gebäudes

Organisatorischer BS

Feuerwehrplan

Schutzziele im Brandschutz

Grundlagen

Schutzziele im Brandschutz

Die Zu- oder Durchfahrten müssen zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen führen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind.

Die Zu- oder Durchfahrten müssen zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen führen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind.

Flucht-/​Rettungswege

Zugänge, Zu- und Durchfahrten zu Grundstücken

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