Schallschutz: Anforderungen
In DIN 4109 sind die Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. Als Belästigung gelten drei unterschiedliche Lärmquellen: Geräusche aus anderen Räumen wie Sprache, Gehen, Stühlerücken oder Staubsaugerlärm; Geräusche aus haustechnischen Anlagen und aus Betrieben im selben Gebäude oder in baulich damit verbundenen Gebäuden und Außenlärm wie Verkehrslärm und Lärm aus Gewerbe- und Industriebetrieben.
Gallerie
Die Anforderungen an den Schallschutz gelten in horizontaler,
vertikaler und diagonaler Richtung, bei Bädern muss der
Trittschallschutz zum nächstgelegenen fremden Aufenthaltsraum
gegeben sein.
Kennwerte für Schalldämmungen am
Bau:
Luftschalldämmung
- Bewertetes Schalldämm-Maß in Dezibel (dB) mit Schallübertragung über flankierende Bauteile
- Bewertetes Schalldämm-Maß in dB ohne Schallübertragung über flankierende Bauteile
- Bewerteter Norm-Trittschallpegel in dB (früher Trittschallschutzmaß TSM)
- Trittschallverbesserungsmaß in dB
Der Nachweis der Eignung kann geführt werden durch:
- Rechenverfahren ohne bauakustische Messung mit den Ausführungsbeispielen in Beiblatt 1 zu DIN 4109
- Mit bauakustischer Messung in Prüfständen (Eignungsprüfung I), oder Bauten (Eignungsprüfung III),
- Projektbezogene Messung nach DIN 52210 Teil 3, wenn die Eignung nur für ein bestimmtes Bauvorhaben gelten soll.
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