BiPV
Seit 2021 müssen Neubauten gemäß geltender EU-Gebäuderichtlinie EPBD (engl.: Energy Performance of Buildings Directive) 2010/31/EU als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden. Einen Beitrag dazu kann die Bauwerksintegrierte Photovoltaik (BiPV) oder Gebäudeintegrierte Photovoltaik (GiPV) leisten. Die in die Gebäudehülle integrierten PV-Module können etwa als Indach- oder Fassadenmodule sowie auf Terrassen oder auf Dächern von Carports eingebaut werden.
Neben der regenerativen Energiegewinnung bietet die BiPV bauphysikalische und architektonische Vorteile: Sie kann multifunktional als Witterungsschutz, Wärme- oder Schalldämmung dienen, für Verschattung und Sichtschutz sorgen und außerdem als integraler Teil des Entwurfs gestalterischen Mehrwert bieten.
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