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Leistungsphase

In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind die für die Planung und Durchführung einer Bauaufgabe notwendigen Leistungen in neun Leistungsphasen (LPH) aufgeteilt. Jeder LPH ist in der HOAI ein Anteil des Gesamthonorars zugeordnet.

Die Struktur der Leistungsphasen richtet sich nach den tatsächlichen Abläufen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung eines Bauprojektes erfolgen sollten. Planende können phasenweise beauftragt werden, wobei die Honorierung sich aufgrund der unterschiedlichen Planungsbereiche und den einhergehenden Aufwänden und Risiken je nach Leistungsbild unterscheidet.

Die Bewertung des Honorars wird in Prozentsätzen des Gesamthonorars angegeben; die Grundleistungen werden in den Anlagen 2 bis 15 der HOAI angeführt.

Leistungsphasen nach HOAI:

  • LPH 1: Grundlagenermittlung (2 %)
  • LPH 2: Vorplanung (7 %)
  • LPH 3: Entwurfsplanung (15 %)
  • LPH 4: Genehmigungsplanung (3 %)
  • LPH 5: Ausführungsplanung (25 %)
  • LPH 6: Vorbereitung der Vergabe (10 %)
  • LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe (4 %)
  • LPH 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation (32 %)
  • LPH 9: Objektbetreuung (2 %)

Gallerie

Fachwissen zum Thema

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

Honorar und Abrechnung

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert den Umfang der planerischen Leistungen einer Bauaufgabe und deren Vergütung.

Im LV werden alle Leistungen detailliert aufgeführt und in bepreiste Positionen übertragen.

Im LV werden alle Leistungen detailliert aufgeführt und in bepreiste Positionen übertragen.

Kosten und Verträge

Leistungsverzeichnis

Zu jeder Ausschreibung gehört eine detaillierte Auflistung der Leistungen. Sie ist die Grundlage für die Angebotskalkulation.

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