Bauart

Als Bauart werden aus Bauprodukten zusammengefügte bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen bezeichnet, die keine wesentlichen Sicherheitsanforderungen in baulichen Anlagen erfüllen. Für diese Bauarten gibt es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ist ausreichend. Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse für bestimmte Bauarten sind in der Bauregelliste A Teil 3 (Stand 04/2011) aufgeführt. Diese steht im Anhang als Download zur Verfügung.

Fachwissen zum Thema

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Nachweise und Normen

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Nachweise und Normen

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Planungshilfen

Bauregelliste - Bauprodukte aus Glas

Downloads

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
BauNetz Wissen Glas sponsored by:
Saint-Gobain Glass Deutschland