Blitzschutz

Blitzschutzanlagen sind nach den Landesbauordnungen (LBO) vorgeschrieben für schutzbedürftige Bauten wie Kindergärten, Krankenhäuser, Schulen etc.

Auf europäischer Ebene wurde die DIN V EN V 61024 – 1: Blitzschutz baulicher Anlagen Teil 1: Allgemeine Grundsätze als zukünftige Blitzschutznorm entwickelt. Die Planung von Blitzschutzanlagen erfolgt nach der seit August 1996, in Deutschland gültigen, Vornorm DIN V ENV 61024-1/VDE V 0185 Teil 100. Die Ausführung der Anlagen richtet sich nach der zu ermittelnden Blitzschutzklasse.

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