Absturzsicherung
Die Absturzsicherung an Treppen dient dazu, das Herabfallen von Personen oder Gegenständen zu verhindern und die Nutzungssicherheit zu gewährleisten. Sie ist ein wesentliches Element des Treppenbaus und unterliegt bauordnungsrechtlichen Vorschriften und Normen. Eine Absturzsicherung ist erforderlich, wenn der Höhenunterschied zum Boden mehr als einen Meter beträgt.
Als Absturzsicherung gelten Geländer, Brüstungen oder Verglasungen, die eine Mindesthöhe von 90 bis 110 cm aufweisen müssen. Der Abstand zwischen vertikalen Geländerelementen darf in der Regel nicht größer als 12 cm sein. Offene Treppen unterliegen besonderen Anforderungen. Hier sind Maßnahmen wie geschlossene Wangen oder seitliche Verglasungen erforderlich, um Absturzgefahren zu minimieren.
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