Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird vom Deutschen
Institut für Bautechnik (DIBt) auf Antrag des Herstellers oder
Anbieters für Bauprodukte oder Bauarten erteilt. Zur Beurteilung
sind dem zuständigen Sachverständigenausschuss des DIBt in der
Regel sowohl experimentelle Untersuchungen als auch eine
gutachterliche Stellungnahme vorzulegen, aus denen die Tauglichkeit
des Produktes für den gewählten Anwendungsbereich zweifelsfrei
hervorgeht.
Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gilt im Gegensatz zur
Zustimmung
im Einzelfall (ZiE) für den Einsatz von Bauprodukten und
Bauarten in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland. In
den Zulassungen werden im Allgemeinen auch Anwendungsgrenzen
definiert. Diese Grenzen können z.B. Einbauhöhen einer Fassade oder
deren bauliche Abmessungen betreffen. Die Verwendbarkeit des
Bauproduktes wird dabei ähnlich wie bei der Zustimmung im
Einzelfall durch Versuche und Berechnungen nachgewiesen. Da eine
Zulassung aber eine gewisse Allgemeingültigkeit besitzt, sind die
Untersuchungen meist umfangreicher. Die Zulassung wird im Regelfall
für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
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