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Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse werden für ungeregelte Bauprodukte und Bauarten erteilt, wenn Regelwerke zur Beurteilung vorliegen und deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient. Auch bei diesem Genehmigungsinstrument können Auflagen formuliert werden, die z.B. besondere Bedingungen für die Herstellung und Überwachung definieren.
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