_Wasserkreislauf
Abwasserabgabengesetz
Das Abwasserabgabengesetz (AbwAG) regelt, dass für das Einleiten
von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in Gewässer eine
Abgabe gezahlt wird. Damit liefert das AbwAG auch eine formale
Definition von Abwasser als Schmutz- und Niederschlagswasser. Für
die Erhebung der Abwasserabgabe sind die Bundesländer
zuständig.
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