Glossar

Mehr als 4000 Begriffserklärungen

  1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. X
  25. Y
  26. Z

Abweichung

Im baurechtlichen Kontext bezeichnet der Begriff „Abweichung“ die behördlich genehmigte Nicht-Einhaltung von einzelnen Vorschriften der Landesbauordnung (LBO), der Musterbauordnung (MBO) oder anderer technischer und ordnungsrechtlicher Regelwerke. Durch die Abweichung ist eine flexiblere Anwendung der baurechtlichen Vorgaben möglich, wenn die besonderen Umstände eines Bauvorhabens dies rechtfertigen. Zulässig ist eine Abweichung etwa, wenn Grundstücksbesonderheiten, bauliche Gegebenheiten oder wirtschaftliche Gründe eine strikte Einhaltung der Vorschrift unzumutbar machen, ohne dass dadurch die Schutzziele des Baurechts verletzt werden.

Von der Abweichung zu unterscheiden sind die Begriffe „Befreiung“ und „Erleichterung“.

Galerie

Fachwissen zum Thema

Besondere Grundstücksverhältnisse können eine Abweichung begründen.

Besondere Grundstücksverhältnisse können eine Abweichung begründen.

Grundlagen

Abweichung

In Einzelfällen darf von brandschutzrelevanten Vorschriften abgewichen werden. Auf eine gute Begründung und das Ermessen der Behörde kommt es an.

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

Grundlagen

Brandschutznachweis

Über den Unterschied zwischen Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept sowie Personen, die berechtigt sind, diese zu erstellen.

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

Grundlagen

Genehmigungsverfahren

Im Grundsatz müssen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen durch eine vorherige Baugenehmigung legalisiert werden.

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

Grundlagen

Was ein Architekt über Brandschutz wissen sollte

Dass sich Menschen im Brandfall auf ein Sicherheitskonzept verlassen und selbst retten können, gehört zur Planung eines Gebäudes.

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com
Zur Glossar Übersicht

362 Einträge