Abweichung
Im baurechtlichen Kontext bezeichnet der Begriff „Abweichung“ die behördlich genehmigte Nicht-Einhaltung von einzelnen Vorschriften der Landesbauordnung (LBO), der Musterbauordnung (MBO) oder anderer technischer und ordnungsrechtlicher Regelwerke. Durch die Abweichung ist eine flexiblere Anwendung der baurechtlichen Vorgaben möglich, wenn die besonderen Umstände eines Bauvorhabens dies rechtfertigen. Zulässig ist eine Abweichung etwa, wenn Grundstücksbesonderheiten, bauliche Gegebenheiten oder wirtschaftliche Gründe eine strikte Einhaltung der Vorschrift unzumutbar machen, ohne dass dadurch die Schutzziele des Baurechts verletzt werden.
Von der Abweichung zu unterscheiden sind die Begriffe „Befreiung“ und „Erleichterung“.
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