AWUG
Das AWUG (Automatisches Wähl- und Übertragungsgerät) übermittelt
Alarmsignale aus Einbruch-, Überfall-, Brand- und
Störungsmeldeanlagen über das öffentliche analoge oder digitale
(ISDN) Fernsprechnetz an eine zentrale Empfangseinheit.
Es besteht aus dem Teilnehmergerät AWUG-T Teilnehmergerät und dem
Zentralgerät AWUG-Z (Alarmempfänger). Ausgelöst wird es durch die
Melder der Gefahren- oder Störungsmeldeanlage. Die Übertragung
erfolgt durch digitale Datentelegramme. Dadurch ist eine größere
Differenzierung möglich als bei AWAG.
Das Zentralgerät wertet das ankommende Datentelegramm automatisch
aus und zeigt dem Wachpersonal die Herkunft und Art des Rufes an.
Der Meldungseingang kann zusätzlich an der Registriereinrichtung
abgelesen werden.
Zu beachten sind Auflagen von VDE, VdS
und örtlichen Behörden, z.B. Feuerwehr und Polizei.
Die Übertragung von Meldungen aus Betriebsüberwachungsanlagen mit
AWUG-T ist möglich bei Anschluss an Störungsmeldezentralen oder
durch direkten Anschluss der Meldekontakte.
Das Zentralgerät AWUG-Z eignet sich als Meldungsempfänger besonders
für Bewachungsunternehmen, aber auch für zentral geführte Konzerne
zur Kontrolle von Filial- und Tochterbetrieben. Es kann mit einer
Alarmeinsatzdatei kombiniert werden, die dem Bediener in der
Notrufzentrale
auf einem Bildschirm im Klartext sagt, wer angerufen hat, wer zu
verständigen ist und welcher Einsatz geleistet werden muss.
Die Geräte erfordern eine Zulassung.