Anlagentechnischer Brandschutz
Durch technische Anlagen realisierbarer Brandschutz.
Gesamtheit aller der Brandschutzmaßnahmen, die durch Nutzung
spezieller Anlagen und technischer Mittel sowohl präventiv (z.B.
Branddetektion, Brandsignalisation) als auch operativ (z.B.
Brandlöschung, Begrenzung und/oder Verhinderung der
Brandausbreitung) wirken.
Die Notwendigkeit solcher Anlagen ist in unterschiedlichen Regeln,
Normen und Vorschriften je nach Bedeutung und Schutzwürdigkeit des
Objektes bzw. seiner Nutzer gefordert.
Ihre Gestaltung, Dimensionierung und Errichtung erfolgt
zweckmäßigerweise nach festgelegten und gesicherten/bewährten
Regeln (z.B. VdS- oder VDI-Richtlinien).
Zunehmend werden Brandschutzmaßnahmen, die sich allein oder
überwiegend mit bautechnischen Maßnahmen nicht optimal umsetzen
lassen, als kombinierte Maßnahmen (bautechnischer und
anlagentechnischer Brandschutz) realisiert.
Der Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes ermöglicht
spezifischeres und detaillierteres Reagieren auf Risiken und - über
die Nutzungsdauer - auf Risikoveränderungen, ohne in jedem Fall
schwerwiegende bautechnische Veränderungen zur Folge zu
haben.