Absturzsicherung

Die Anforderungen an Absturzsicherungen sind durch Normen geregelt.
Absturzsicherungen können in verschiedensten Materialien und Formen ausgeführt werden.

Die Absturzsicherung an Treppen dient dazu, das Herabfallen von Personen oder Gegenständen zu verhindern und die Nutzungssicherheit zu gewährleisten. Sie ist ein wesentliches Element des Treppenbaus und unterliegt bauordnungsrechtlichen Vorschriften und Normen. Eine Absturzsicherung ist erforderlich, wenn der Höhenunterschied zum Boden mehr als einen Meter beträgt.

Als Absturzsicherung gelten Geländer, Brüstungen oder Verglasungen, die eine Mindesthöhe von 90 bis 110 cm aufweisen müssen. Der Abstand zwischen vertikalen Geländerelementen darf in der Regel nicht größer als 12 cm sein. Offene Treppen unterliegen besonderen Anforderungen. Hier sind Maßnahmen wie geschlossene Wangen oder seitliche Verglasungen erforderlich, um Absturzgefahren zu minimieren.

Fachwissen zum Thema

Faltwerktreppe mit Brüstungsgeländer aus Stahl im Hotel Lamaison in Saarlouis.

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Treppenelemente

Geländer

Vollflächiges Betongeländer im Treppenhaus der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch in Berlin

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Treppenelemente

Geländerfüllung

Filigranes Treppengeländer im Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung in Berlin

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Treppenelemente

Geländermaterialien

Absturzsichernde Verglasungen sind in DIN 18008-4 Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen geregelt, hier als Beispiel das Glasgeländer einer Stahltreppe im Firmengebäude DSV in Krefeld.

Absturzsichernde Verglasungen sind in DIN 18008-4 Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen geregelt, hier als Beispiel das Glasgeländer einer Stahltreppe im Firmengebäude DSV in Krefeld.

Treppenelemente

Glasgeländer

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