Absturzschutz
Auf Flachdächern besteht die Gefahr von Abstürzen, die im schlimmsten Fall tödlich enden. Ein Arbeitgeber bzw. eine Arbeitgeberin muss bei Arbeiten auf dem Flachdach die notwendigen Schutzmaßnahmen treffen. Bezüglich der Art solcher Schutzmaßnahmen lässt das Arbeitsschutzrecht gewisse Freiräume. Eine Gefährdungsbeurteilung dient der Erfassung und Darstellung der spezifischen Rahmenbedingungen (z. B. Personenzahl auf dem Dach).
Eine Vermeidung der Gefährdung steht immer an erster Stelle – beispielsweise durch ausreichenden Abstand von der Dachkante bei Bepflanzungen oder Begehungen. Ist eine Gefährdung nicht zu vermeiden, sind kollektive Schutzmaßnahmen grundsätzlich individuellen Schutzmaßnahmen vorzuziehen.
Weitere Informationen finden Sie bei uns im Fachwissen oder im
Merkblatt „Absturzschutz auf Flachdächern” der Bayerischen
Architektenkammer (09/22): siehe Surftipps.
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Fachwissen zum Thema
Surftipps
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