_Brandschutz
Abwehrender Brandschutz
Der abwehrende Brandschutz beinhaltet alle passiven und aktiven
Maßnahmen, die durch Feuerwehren und andere Hilfe leistenden
Stellen vor und während des Brandereignisses ergriffen werden, um
die direkten und indirekten Schäden (z. B. durch Löschwasser,
giftige Gase in der Umwelt) zu reduzieren.
Dieser Brandschutz und die Aufgaben der Feuerwehr betreffen nicht
das Baurecht und sind in den Feuerwehrgesetzen der Länder
geregelt.
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Fachwissen zum Thema
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www.telenot.com
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