Glasgeländer
Der Einsatz von Glas als Absturzsicherung hat sich in den letzten Jahren verstärkt durchgesetzt. Waren es in den 1990er-Jahren noch überwiegend öffentlichen oder repräsentative Firmengebäude, in denen Glasgeländer zum Einsatz kamen, so wird diese Art der Absturzsicherung heute auch oft in Wohnhäusern eingesetzt.
Gallerie
Beim Planen von Glasgeländern unterscheidet man linear, einseitig gehaltenes Glas, linear, zweiseitig gehaltenes Glas sowie diverse Varianten von punktgehaltenem Glas. Am häufigsten wird die erstgenannte Variante angewendet. Das Tragwerk dieser Konstruktion besteht aus einer am Baukörper (Rohdecke) befestigten Tasche aus Stahl, bei manchen Systemherstellern wird die Glastasche auch aus Aluminium hergestellt. Die Unterkonstruktion aus Stahl ermöglicht dem Planer die Höhe der Konstruktion individuell festzulegen, auch ist eine durchlaufende Ansicht ohne Stoßstellen oder Dünnblechverkleidungen realisierbar.
Das Verbundsicherheitsglas wird in den vorstehend beschriebenen Köcher eingestellt und mittels spezieller Vergussmaterialien fixiert. Diverse Systemhersteller bieten auch eine Befestigung durch sichtbare Klemmschrauben an. Das Vergusssystem hat den Vorteil, dass Toleranzen aufgenommen werden können. Des Weiteren werden die Scheiben nicht durch Bohrungen geschwächt.
Auf die obere Stirnseite der Scheibe muss ein Handlauf aufgesetzt werden. Dieser übernimmt auch die Funktion, Verletzungen der Glaskanten zu vermeiden sowie die Last bei Ausfall einer Scheibe auf das angrenzende Glasfeld zu übertragen. Die Ausführung ist in der DIN 18008 Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln geregelt.
Da sich die DIN 18008 nur auf ebene Konstruktionen beschränkt,
ist bei gebogenen Glasgeländern eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder der Einsatz
von einem System mit einem Allgemeinen bauaufsichtlichen
Prüfzeugnis (AbP) erforderlich. Die Planung von steigend gebogenen
Glasgeländern stellt somit besondere Anforderungen an die
Ausführung.
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