Ausstiege
Ausstiege sind Öffnungen (Luken, Fenster o.ä.) vorzugsweise in
Außenwänden und Dächern, die im Brandfall zum Verlassen eines
unmittelbar gefährdeten Bereiches genutzt werden können. Sie sind
normalerweise keine planmäßigen Ausgänge im Havariefall, da
üblicherweise bis zum Erreichen des Bereiches der Sicherheit
weitere technische Hilfsmittel erforderlich sind (z.B. Feuerleiter,
Rettungsgerät der Feuerwehr).
Bei Nutzung eines Ausstiegs als zweiten Rettungsweg
sind nach den jeweiligen Landesbauordnungen bestimmte geometrische
Anforderungen an die Öffnung bzw. deren Lage im Gebäude/in der
Gebäudeaußenwand zu erfüllen.
In Abhängigkeit von der Funktion der Öffnung und deren Nutzbarkeit
können Abweichungen in den Mindestmaßen gestattet werden. Z.B. gilt
die Mindestbreite 90 cm im Lichten für ein Fenster als zweiten
Rettungsweg, nicht für eine Balkontür mit gleicher
Zweckbestimmung.