Anschluss
Die Abdichtung
an angrenzende und durchdringende Bauteile oder Bauelemente wird
als Anschluss bezeichnet. Die Anschlusshöhen bei Dachneigungen bis
5° betragen mindestens 15 cm, bei Dachneigungen über 5° sind 10 cm
ausreichend (gemessen ab Oberkante Belag bzw. Kiesschüttung). Ab
einer Anschlusshöhe von 35 cm sollte, ab einer Höhe von 50 cm muss
eine zusätzliche mechanische Befestigung (Klemmschiene) der
Anschlussbahn erfolgen, damit diese nicht abrutscht bzw. durch v.a.
in den Randbereichen der Dachfläche auftretende Windsogkräfte
losgelöst wird.
Auch bei Terrassentüren ist auf die Anschlusshöhe zu achten, damit
bei Schneematschbildung, Wasserstau, Schlagregen, Winddruck oder
Vereisung kein Niederschlagswasser über die Türschwelle eindringt.
Eine Ausnahme mit einer Mindesthöhe von 5 cm ist dann zulässig,
wenn unmittelbar vor der Türschwelle ein aufgestelzter Gitterrost
angeordnet und damit ein einwandfreier Wasserablauf im Türbereich
sichergestellt wird.
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