Ausführungsplanung
Um die Planung eines Gebäudes umsetzen zu können, ist seitens der Architekten und Fachplaner eine Ausführungsplanung notwendig. Sie baut auf der Entwurfs- und der Genehmigungsplanung auf, enthält jedoch viele weitere detaillierte Angaben (Maße, textliche Erläuterungen und dergleichen). Die Ausführungsplanung muss die ausführungsreife Lösung der Bauaufgabe so umfassend zeichnerisch darstellen, dass kein Detail ungeklärt oder offen bleibt – die Pläne sind schlussendlich die Unterlagen (neben beispielsweise auch Schal- und Bewehrungsplänen der Tragwerksplaner), nach welchen vor Ort gebaut wird.
Integraler Bestandteil einer Ausführungsplanung sind alle notwendigen Angaben zum baulichen bzw. konstruktiven Brandschutz, beispielsweise Angaben zu Brandschutzanforderungen von Bauteilen, notwendige Brandschutzschotts, Anforderungen an Türen (feuerbeständig, hoch feuerhemmend, dicht- und selbstschließend). Die konstruktiven Inhalte des Brandschutzkonzeptes bzw. -nachweises fließen zeichnerisch und textlich in die Ausführungsplanung ein.
Die Erstellung der Ausführungsplanung – beispielsweise seitens der Architekten und Tragwerksplaner – ist in der Leistungsphase 5 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abgebildet.
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