ATEX
Der Begriff ATEX („ATmosphères Explosives“) wird umgangssprachlich für die europäische ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU und die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG verwendet.
Neben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist die ATEX-Richtlinie maßgebliche Vorschrift für explosionsgefährdete Bereiche. Bei der Arbeit mit brennbaren Stoffen in Form von Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben kann es in Kombination mit Sauerstoff zu explosionsfähigen Atmosphären kommen. Gemäß ATEX sind Unternehmen verpflichtet, derartige Risiken zu minimieren. Im Rahmen einer Risikobewertung sind Orte zu identifizieren, an denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Dort müssen entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionen ergriffen werden.
Hierzu definiert die ATEX Gefährdungszonen: Zonen 0/1/2 für Gase, Dämpfe und Nebel sowie die Zonen 20/21/22 für Nebel kategorisieren das Gefahrenpotenzial – wobei die Zone 0 bzw. Zone 20 die jeweils höchsten Gefährdungsklassen darstellen. Der Bereich unmittelbar um eine potenzielle Explosionsquelle wie beispielsweise ein Chemikalien-/Pulverfass entspricht der Zone 0 bzw. 20, bei weiterer Entfernung werden die Zonen herabgestuft auf die Zonen 1 und 2 (Gase, Dämpfe und Nebel) bzw. 21/22 (Stäube).
Die ATEX legt zudem die technischen Anforderungen an gebäudetechnische Brandschutzsysteme (beispielsweise Rauchwarnmelder) fest, deren Eigenschaften je nach Gefährdungszonen-Einsatz definiert sind.
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