Geländer
Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass auf den freien Seiten von Treppenläufen, -absätzen und -öffnungen (Treppenaugen) Geländer anzubringen sind. Dies gilt auch für Ebenen mit einer Absturzhöhe ab einem Meter. Zudem sind für Folgen von mindestens drei Stufen feste und griffsichere Handläufe gefordert. Handläufe sorgen für Halt und Führung, Geländer schützen vor dem Herabstürzen von Menschen und größeren Gegenständen. Außerdem nehmen Geländer seitliche Belastungen auf, die beispielsweise durch das Anlehnen von Personen entstehen.
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Geländerhöhe
Bis zu einer Absturzhöhe von zwölf Metern fordern die Landesbauordnungen eine Geländerhöhe von mindestens 90 Zentimetern. Gemessen wird lotrecht von der Stufenvorderkante nach oben. Ab zwölf Metern Absturzhöhe muss das Geländer mindestens 110 Zentimeter hoch sein, sofern das Treppenauge breiter als 20 Zentimeter ist. Die Arbeitsstättenverordnung legt darüber hinaus für Gebäude mit Arbeitsstätten, Industrieanlagen und Kraftwerken eine Mindest-Geländerhöhe von einem Meter fest.
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Maßvorgaben und Abstände
Die DIN 18065 Gebäudetreppen macht zudem detailliertere Vorgaben für Geländer und Geländerfüllungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen: Wird das Geländer beispielsweise neben den Treppenlauf oder das -podest montiert, darf der Abstand höchstens sechs Zentimeter betragen. Die Geländerunterkante muss dann mindestens so weit heruntergezogen werden, dass sie mit einer gedachten Verbindungslinie durch den halben Auftritt jeder Stufe zusammenfällt. Liegt das Geländer über dem Treppenlauf, ist die Unterkante des Geländers so zu wählen, dass ein Würfel mit einer Kantenlänge von 15 Zentimetern nicht hindurchgeschoben werden kann. Der Abstand zwischen Treppenpodest und Geländer darf maximal zwölf Zentimeter betragen.
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Konstruktion
Treppengeländer können aus verschiedenen Materialien gefertigt und mit den unterschiedlichsten Geländerfüllungen ausgebildet sein. Der Begriff Stabgeländer bezeichnet Geländer aus Holzstäben oder Stahlprofilen, die lotrecht oder senkrecht zum Treppenlauf angeordnet sind. Beim sogenannten Gurtgeländer dagegen verlaufen die Streben, sogenannte Kniegurte, parallel zur Treppenneigung. Bei der Gestaltung von Treppengeländern spielt die Anordnung des Handlaufs eine wichtige Rolle, für die spezielle Anforderungen gelten (siehe Beitrag Handlauf).
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