Geländer
Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass auf den freien Seiten von Treppenläufen, -absätzen und -öffnungen (Treppenaugen) Geländer anzubringen sind. Dies gilt auch für Ebenen mit einer Absturzhöhe ab 1,00 m. Zudem sind für Folgen von mindestens drei Stufen feste und griffsichere Handläufe gefordert. Handläufe sorgen für Halt und Führung, Geländer schützen vor dem Herabstürzen von Menschen und größeren Gegenständen. Außerdem nehmen Geländer seitliche Belastungen auf, die z.B. durch das Anlehnen von Personen entstehen.
Gallerie
Geländerhöhe
Die Landesbauordnungen fordern bis zu einer Absturzhöhe von 12,00 m
eine Geländerhöhe von mindestens 90 cm, von der Stufenvorderkante
lotrecht nach oben gemessen. Ab 12,00 m Absturzhöhe muss das
Geländer mindestens 110 cm hoch sein, sofern das Treppenauge
breiter als 20 cm ist. Die Arbeitsstättenverordnung legt darüber
hinaus für Gebäude mit Arbeitsstätten, Industrieanlagen und
Kraftwerken eine Mindest-Geländerhöhe von 100 cm fest.
Maßvorgaben, Abstände
Die DIN 18065 Gebäudetreppen macht zudem detailliertere
Vorgaben für Geländer und Geländerfüllungen in Gebäuden mit mehr
als zwei Wohnungen: Liegt zum Beispiel das Geländer neben Treppenlauf
oder -podest, darf der Abstand höchstens 6 cm betragen. Die
Geländerunterkante muss dann mindestens so weit heruntergezogen
werden, dass sie mit einer gedachten Verbindungslinie durch den
halben Auftritt jeder Stufe zusammenfällt. Liegt das
Geländer über dem Treppenlauf, ist die Unterkante des Geländers so
zu wählen, dass ein Würfel mit einer Kantenlänge von 15 cm nicht
hindurchgeschoben werden kann. Zwischen Treppenpodest und Geländer
darf eine Lücke von maximal 12 cm entstehen.
Konstruktion
Treppengeländer können aus verschiedenen Materialien gefertigt und
mit den unterschiedlichsten Geländerfüllungen ausgebildet sein. Der
Begriff Stabgeländer bezeichnet Geländer aus Holzstäben
oder Stahlprofilen, die lotrecht oder senkrecht zum Treppenlauf
angeordnet sind. Beim sogenannten Gurtgeländer dagegen verlaufen die Streben,
sogenannte Kniegurte, parallel zur Treppenneigung. Bei der Gestaltung von
Treppengeländern spielt die Anordnung des Handlaufs eine wichtige
Rolle, für die spezielle Anforderungen gelten (siehe Beitrag
Handlauf).
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