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Altlasten

Das Bundesbodenschutzgesetz bezeichnet Altablagerungen und Altstandorte als Altlasten, wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen, Grundwasserbelastungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Von einer kontaminierten Fläche können sich Schadstoffe in gasförmiger, flüssiger oder fester Form ausbreiten.

Mit der notwendigen Sanierung werden einerseits Gefahren für Mensch und Umwelt beseitigt, andererseits eröffnet sich damit die Möglichkeit der Neunutzung dieser Flächen. Aufgrund der zwischenzeitlichen Verfeinerung der Analysetechniken werden heute in steigendem Maße Erkenntnisse über die nachteiligen Folgen unsachgemäßer Ablagerungen deutlich.

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