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Alarmkarte

Die bundeseinheitlich aufgebaute Alarmkarte enthält alle einsatzrelevanten Daten für die Polizei. Die Alarmkarte wird in der Regel direkt aus den Einsatzdateien des Alarmmanagement-Systems erzeugt und via Modem an die für das Schutzobjekt zuständige Polizeidienststelle gefaxt. Mit dem Eingang bei der Polizei wird in Hessen die Alarmkarte per Erlass zur vertraulichen Unterlage. Anfang 1998 wurde die Alarmkarte in einem Pilotversuch in Hessen von Polizei und Sicherheitsdienstleistern erfolgreich getestet. In den aktualisierten VdS-Richtlinien 2172 ist die Alarmkarte ab Mitte 1998 definiert und als zusätzliches Einsatzmittel verbindlich vorgeschrieben.

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