AWAG
Das AWAG (Automatisches Wähl- und Ansagegerät) ist ein
sprechendes Wählgerät. Es wählt im Alarmfall automatisch bis zu
vier vorher einprogrammierte Nummern und gibt, wenn der Teilnehmer
abhebt, eine auf Tonband oder elektronisch gespeicherte Gefahren-
oder Störungsmeldung
durch. Ausgelöst wird es durch die Melder der Gefahren- oder
Störungsmeldezentrale.
Das AWAG kann entweder separat oder in der Zentrale
integriert sein. Es benötigt kein spezielles Empfangsgerät, ein
normaler Fernsprechapparat genügt, um Meldungen entgegenzunehmen.
Die Teilnehmer lassen sich meldungs- und zeitabhängig
programmieren. Mitteilungen, die nur für autorisierte Personen
bestimmt sind, werden bei entsprechender Programmierung erst nach
Quittieren des einleitenden Meldetextes abgegeben. Erreicht das
AWAG trotz mehrmaliger Anrufversuche keinen der angewählten
Teilnehmer, so setzt es eine Meldung in die Gefahren- oder
Störungsmeldezentrale ab. Diese aktiviert dann z.B. Signalgeber
(Sirene, Glocke, Blitzleuchte usw.) Eine Fernabfrage ist auch
möglich.
Das AWAG informiert im Alarmfall hilfeleistende Stellen, wie
Bewachungsunternehmen, berechtigte Privatpersonen usw., ohne dass
es die Öffentlichkeit bemerkt (stiller Alarm).
Die Übertragung erfolgt über das öffentliche Fernsprechnetz. Das
AWAG ist für jeden normalen Telefonanschluss (analog oder ISDN)
geeignet, sowohl für Hauptanschlüsse als auch für
Nebenstellenanlagen. Zu beachten sind Auflagen von VDE, VdS
und örtlichen Behörden.
Zum Anschluss an das öffentliche Telefonnetz muss ein AWAG
zugelassen sein. Es ist von den Versicherern (VdS) für die
Sicherungsklasse SG 1 und bei Versicherungssummen unter 1 Mio. DM
auch für SG 2 und SG 4 zur Alarmübertragung zugelassen.