_Elektro
Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte
Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten dienen zur Unterbringung von elektrischen Anlagen, z.B. ohne vollständigen Berührungsschutz oder solche mit hoher Verfügbarkeit. Sie dürfen im Allgemeinen nur von Elektrofachkräften betreten werden, z.B. zu Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Die Räume sind an den Zugangstüren entsprechend zu kennzeichnen.
Fachwissen zum Thema
Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Elektro sponsored by:
Jung | Kontakt 02355 / 806-0 | mail.info@jung.de
Baunetz Wissen Elektro sponsored by:
Jung | Kontakt 02355 / 806-0 | mail.info@jung.de