_Treppen
Geländer
Geländer dienen entweder der Personenführung oder zur Absturzsicherung. Beim Treppenbau schreiben die Landesbauordnungen vor, dass auf den freien Seiten von Treppenläufen, -absätzen und -öffnungen (Treppenaugen) Geländer anzubringen sind. Weiterhin sind Höhen, Maße und Abstände geregelt.
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