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Geländer

Geländer dienen entweder der Personenführung oder zur Absturzsicherung. Beim Treppenbau schreiben die Landesbauordnungen vor, dass auf den freien Seiten von Treppenläufen, -absätzen und -öffnungen (Treppenaugen) Geländer anzubringen sind. Weiterhin sind Höhen, Maße und Abstände geregelt.

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Fachwissen zum Thema

Faltwerktreppe mit Brüstungsgeländer aus Stahl im Hotel Lamaison in Saarlouis.

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Treppenelemente

Geländer

Ein Geländer dient in erster Linie der Absturzsicherung. Welche Vorgaben muss es erfüllen? Welche Abstände sind einzuhalten?

Vollflächiges Betongeländer im Treppenhaus der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch in Berlin

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Treppenelemente

Geländerfüllung

Treppengeländer sind häufig aus tragenden Pfosten und dazwischenliegenden Ausfachungen, auch Geländerfüllungen oder Geländerfelder...

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