Geländermaterialien
Treppengeländer können aus unterschiedlichen Materialien bestehen, z.B. aus Stahl- oder Holzstäben, Glasscheiben, Blechen oder Holzwerkstoffplatten sowie als zusammengesetzte Konstruktionen aus Metall- oder Holzpfosten mit den unterschiedlichsten Geländerfüllungen ausgebildet sein.
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Metall
Stahl wird heute überwiegend wegen seiner materialsparenden und
deshalb fragilen Erscheinung eingesetzt. In Abhängigkeit der
statischen Anforderung werden Hohlprofil mit rundem und
rechteckigem Querschnitt für Geländerpfosten, Kniegurte und
Handläufe sowie Vollprofile für Geländerstäbe und Kniegurte
verwendet. Als flächenartige Füllungen oder Zwischenteile kommen
Halbzeuge wie Bleche, Lochbleche und Maschengitter zum Einsatz.
Seile und Drähte kommen hauptsächlich in horizontal verspannten
Geländern vor. Die Fügetechniken entsprechen den vorgesehenen
Fertigungsabläufen. Meistens werden Geländerfüllungen verschweißt,
selten vernietet oder verschraubt. Neben Baustahl kommen folgende
Metalle für die Ausbildung von Geländern infrage:
- Edelstahl für Handlaufrohre, gelegentlich als (kostenintensive) Geländerfüllung
- Messing wegen seiner empfindlichen Oberfläche und der „weichen“ Beschaffenheit sowie der höheren Kosten nur für repräsentative Geländer oder in historischen Bauten
- Schmiedeeisen, meist als Rundstahl im Denkmalbereich
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Holz
Für untergeordnete und deshalb weniger begangene Treppen eignen sich weiche Hölzer wie Fichte, Lärche oder Kiefer. Für stärker belastete oder repräsentative Einsätze sind Harthölzer wie Eiche, Rotbuche, Esche und Ahorn vorzuziehen. Beliebt sind auch Obsthölzer wie Kirsche, Birne oder Nussbaum für Handläufe, Geländerstäbe und Geländerpfosten. Für plattenförmige Geländerwangen kommen vermehrt verleimte Schichtplatten oder Tischlerplatten mit Umleimern zum Einsatz. Wesentliche Einschränkungen für alle Holzbauteile stellen die Brandschutzanforderungen für notwendige Treppen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen dar. Hier kommen nur Harthölzer mit Materialstärken über 40 mm infrage.
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Glas
Für die Verwendung von Glas in Treppengeländern ist nur
bruchsicheres Verbundsicherheitsglas (VSG) zulässig. Im
Überkopfbereich sind Glasstärken von mindestens 10 mm notwendig.
Die Einspannung und Halterung der Glasscheiben erfolgt
üblicherweise in Glasbohrungen über Klemmflansche oder
Punkthalterungen. Als Absturzsicherung für notwendige Treppen
werden Glasgeländer nur selten eingebaut, da sie einschließlich der
Konstruktion feuerhemmend ausgeführt sein müssten. Zudem sind für
absturzsichernde Verglasungen immer ein Nachweis der statischen
Tragfähigkeit und ein Nachweis der Tragfähigkeit unter
Stoßeinwirkung durch Personenanprall zu führen.
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