Auswahl und Anordnung von Brandmeldern
Die Projektierung der Brandmelder erfolgt anhand der Grundrisspläne des Gebäudes. Die Handfeuermelder werden an allen Ausgängen und an den Zugängen zu den Fluchttreppenräumen angeordnet. Die Art der automatischen Brandmelder ist abhängig von der geplanten Raumnutzung und den Umgebungsbedingungen.
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Der Planer muss einschätzen, welche Brandkenngrößen am sichersten detektiert werden können und mit welchen Störgrößen, die zu Falschalarm führen können, zu rechnen ist. Wenn es sich um Räume handelt, in denen unter normalen Betriebsbedingungen keine hohen Staub- oder Dampfkonzentrationen auftreten, sind optische Rauchmelder zu bevorzugen. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht, welche Brandmelder bei welchen Brandkenngrößen eingesetzt werden können.
Eignung automatischer Melder bei verschiedenen Testfeuern; Gerber, Brandmeldeanlagen 5. Auflage S. 123
Da punktförmige Melder auch bei der Überwachung großer Flächen eine frühe Branderkennung sicherstellen sollen, muss die Projektierung sehr sorgfältig durchgeführt werden. Die zulässige Überwachungsfläche eines punktförmigen Melders hängt von der Raumhöhe und der Deckenneigung ab. Neben der Überwachungsfläche ist auch der Abstand des zu überwachenden Punktes bis zum Melder normativ begrenzt. Wenn die Bedingungen mit einem Melder nicht eingehalten werden können, sind in dem zu überwachenden Raum mehrere Melder mit überlappenden Überwachungsflächen anzuordnen. Die Überwachungsflächen sollen möglichst quadratisch sein und im ungünstigsten Fall folgende Seitenverhältnisse aufweisen:
Wärmemelder sind immer direkt an der Decke anzuordnen. Rauchmelder in hohen Räumen (> 6,00 m) müssen mit einem Abstand DL zur Decke installiert werden, weil in diesen Räumen mit der Ausbildung eines Wärmepolsters gerechnet werden muss. Die Wärmepolster verhindern, dass der Rauch bis zur Decke aufsteigt.
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Unterzüge müssen bei der Planung berücksichtigt werden, wenn sie höher als 20 cm sind und ihre Höhe mehr als 3% der Raumhöhe beträgt. Die Deckenfelder zwischen den Unterzügen sind dann wie eigene Räume zu betrachten. Ausnahmen sind in der VDE 0833 Teil 2 Pkt. 6.2.7.4. beschrieben.
Linienförmige Melder eignen sich zur Überwachung großer Räume. Die Breite des streifenförmigen Überwachungsbereichs ist abhängig von der Raumhöhe und der überwachten Brandkenngröße. Flammenmelder eignen sich für die Überwachung von Bereichen, in denen schon bei der Brandentstehung mit offenen Flammen zu rechnen ist (z.B. brennbare Flüssigkeiten). Die Melder werden vorzugsweise in den oberen Raumecken angeordnet, sodass sie aus verschiedenen Blickwinkeln auf den Überwachungsbereich gerichtet sind.
Ansaugrauchmelder werden wie punktförmige Rauchmelder geplant. Jede Ansaugöffnung entspricht dabei einem punktförmigen Rauchmelder. Da die Auswerteinheiten in der Regel nicht unterscheiden können, an welcher Ansaugöffnung der Rauch eingedrungen ist, muss die Überwachung auf maximal fünf benachbarte Räume mit benachbarten Zugängen beschränkt bleiben. Die überwachten Räume müssen lufttechnisch in Verbindung stehen. Druckunterschiede schränken die Funktion der Branderkennung ein.
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