_Brandschutz
Auswahl und Anordnung von Brandmeldern
Die Projektierung der Brandmelder erfolgt anhand der Grundrisspläne des Gebäudes. Die Handfeuermelder werden an allen Ausgängen und an den Zugängen zu den Fluchttreppenräumen angeordnet. Die Art der automatischen Brandmelder ist abhängig von der geplanten Raumnutzung und den Umgebungsbedingungen.
Der Planer muss einschätzen, welche Brandkenngrößen am
sichersten detektiert werden können und mit welchen Störgrößen, die
zu Falschalarm führen können, zu rechnen ist. Wenn es sich um Räume
handelt, in denen unter normalen Betriebsbedingungen keine hohen
Staub- oder Dampfkonzentrationen auftreten, sind optische Rauchmelder zu bevorzugen. Die folgende Tabelle
gibt eine Übersicht, welche Brandmelder bei welchen Brandkenngrößen
eingesetzt werden können.
Eignung automatischer Melder bei verschiedenen Testfeuern;
Gerber, Brandmeldeanlagen 5. Auflage S. 123
Da punktförmige Melder auch bei der Überwachung großer Flächen
eine frühe Branderkennung sicherstellen sollen, muss die
Projektierung sehr sorgfältig durchgeführt werden. Die zulässige
Überwachungsfläche eines punktförmigen Melders hängt von der
Raumhöhe und der Deckenneigung ab. Neben der Überwachungsfläche ist
auch der Abstand des zu überwachenden Punktes bis zum Melder
normativ begrenzt. Wenn die Bedingungen mit einem Melder nicht
eingehalten werden können, sind in dem zu überwachenden Raum
mehrere Melder mit überlappenden Überwachungsflächen anzuordnen.
Die Überwachungsflächen sollen möglichst quadratisch sein und im
ungünstigsten Fall folgende Seitenverhältnisse aufweisen:
Wärmemelder sind immer direkt an der Decke anzuordnen. Rauchmelder
in hohen Räumen (> 6,00 m) müssen mit einem Abstand DL zur Decke
installiert werden, weil in diesen Räumen mit der Ausbildung eines
Wärmepolsters gerechnet werden muss. Die Wärmepolster verhindern,
dass der Rauch bis zur Decke aufsteigt.
Unterzüge müssen bei der Planung berücksichtigt werden, wenn sie
höher als 20 cm sind und ihre Höhe mehr als 3% der Raumhöhe
beträgt. Die Deckenfelder zwischen den Unterzügen sind dann wie
eigene Räume zu betrachten. Ausnahmen sind in der VDE 0833 Teil 2
Pkt. 6.2.7.4. beschrieben.
Linienförmige Melder eignen sich zur Überwachung großer Räume. Die
Breite des streifenförmigen Überwachungsbereichs ist abhängig von
der Raumhöhe und der überwachten Brandkenngröße. Flammenmelder
eignen sich für die Überwachung von Bereichen, in denen schon bei
der Brandentstehung mit offenen Flammen zu rechnen ist (z.B.
brennbare Flüssigkeiten). Die Melder werden vorzugsweise in den
oberen Raumecken angeordnet, sodass sie aus verschiedenen
Blickwinkeln auf den Überwachungsbereich gerichtet sind.
Ansaugrauchmelder werden wie punktförmige Rauchmelder geplant. Jede
Ansaugöffnung entspricht dabei einem punktförmigen Rauchmelder. Da
die Auswerteinheiten in der Regel nicht unterscheiden können, an
welcher Ansaugöffnung der Rauch eingedrungen ist, muss die
Überwachung auf maximal fünf benachbarte Räume mit benachbarten
Zugängen beschränkt bleiben. Die überwachten Räume müssen
lufttechnisch in Verbindung stehen. Druckunterschiede schränken die
Funktion der Branderkennung ein.
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