Meldebereiche und Meldergruppen
Nachdem für alle zu überwachenden Räume die geeigneten Brandmelder ausgewählt, ihre Anzahl ermittelt und ihre Lage festgelegt wurden, können die Melder zu Bereichen und Gruppen zusammengefasst werden. Ziel dieser Strukturierung ist es, der Feuerwehr eine schnelle Lokalisierung des Brandes zu ermöglichen.
Bei einfachen Anlagen mit Grenzwertlinientechnik kann die Brandmelderzentrale in der Regel nicht unterscheiden, welcher einzelne Melder in den Alarmzustand gegangen ist, sondern nur die Gruppe anzeigen, in der der Alarm aufgetreten ist. Die Meldebereiche dürfen daher nur benachbarte Räume innerhalb eines Geschosses umfassen. Geschossübergreifende Meldergruppen sind in Treppenräumen, Schächten und Türmen zulässig.
Der Meldebereich darf einen Brandabschnitt und eine Fläche von 1.600 m² nicht überschreiten. Umfasst der Meldebereich mehrere Räume, muss deren Gesamtfläche < 400 m² und die Anzahl der Räume < 5 betragen. Die Räume müssen benachbarte Zugänge haben. Eine Erweiterung des Meldebereichs auf bis zu 1.000 m² ist zulässig, wenn die Zugänge zu den Räumen gut einsehbar sind und neben den Türen eine Melderparallelanzeige angebracht wird (z.B. Zimmer in einem Hotelflur). Die genannten Einschränkungen gelten nicht, wenn jeder Melder an der Brandmelderzentrale und am Feuerwehr-Anzeigetableau einzeln angezeigt wird, was bei der Ringbustechnik zum Standard gehört.
Ein Meldebereich kann eine oder mehrere Meldergruppen enthalten. In einer Meldergruppe dürfen bis zu 10 Handfeuermelder oder bis zu 32 automatische Brandmelder zusammengefasst werden. Eine Mischung ist nicht zulässig.
Das folgende Beispiel soll die Bildung von Meldebereichen und Meldergruppen veranschaulichen: Ein metallverarbeitender Betrieb besteht aus einer Produktionshalle von 2.000 m² mit einem Büro- und Sozialtrakt von 400 m² sowie einem Stahllager von 1.400 m². Das Brandschutzkonzept fordert eine Brandmeldeanlage für die Produktionshalle und den Büro-/Sozialtrakt.
Der Planer markiert in einem ersten Schritt den Sicherungsbereich mit einem grünen Rahmen.
Da der Sicherungsbereich größer als 1.600 m² ist, müssen mehrere Meldebereiche gebildet werden:
- Meldebereich 1: Produktion Südseite
- Meldebereich 2: Produktion Nordseite
- Meldebereich 3: Büro- und Sozialbereich
Für die Meldebereiche 1 und 2 genügt auf Grund der offenen Halle und der guten Einsehbarkeit die Bildung jeweils einer Meldergruppe. Die Büros und die Umkleideräume haben keine benachbarten Zugänge und werden auf zwei Meldergruppen verteilt.
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