Brandschutznachweis

Inhalte, Begriffe und für die Erstellung berechtigte Personen

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich. Sie sind in der Regel neben den für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) vor der Baugenehmigung einzureichen.

Gallerie

Der Brandschutznachweis gilt als Nachweis gegenüber den Bauaufsichtsbehörden oder den Prüfingenieuren für vorbeugenden Brandschutz. Er belegt, dass die Belange des Baurechts hinsichtlich des Brandschutzes für die zur Genehmigung vorgelegte bauliche Anlage erfüllt sind. Meistens geschieht dies durch die Einhaltung der Anforderungen aus der Bauordnung, kann aber ebenso durch Abweichungen vom Baurecht erfolgen, bei denen durch vollwertige Ersatzmaßnahmen (Kompensationen) das erforderliche Schutzziel der baurechtlichen Bestimmung erreicht wird.

Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept
Die Verwendung der Begriffe Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept wird in den Bauordnungen und in Fachkreisen sehr verschieden gehandhabt. Hier der Versuch einer Abgrenzung: Das Brandschutzkonzept umfasst die gesamte Brandschutzplanung, insbesondere für Sonderbauten. Es basiert auf den vereinbarten Schutzzielen (baurechtliche und zusätzliche objektbezogene Anforderungen) und enthält alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen bis zur ausführungsreifen Darstellung. Dagegen kann der Brandschutznachweis als Teilleistung des Brandschutzkonzepts gesehen werden. Er stellt die baurechtlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen – einschließlich der Abweichungen vom Baurecht und Kompensationen – schriftlich und zeichnerisch (Visualisierung) dar.

Zur Einhaltung der Anforderungen des baulichen Brandschutzes wird in den meisten Landesbauordnungen ein Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept verlangt. Dies gilt nicht für verfahrensfreie Bauvorhaben, einschließlich der Beseitigung von Anlagen. Werden Brandschutznachweise gefordert, gilt dies auch für Gebäude der Gebäudeklasse (GK) 1 bis 3, die bei Wohnhäusern und Bürogebäuden nicht durch Prüfingenieure geprüft werden. Wird kein separater Brandschutznachweis erstellt, beinhalten die vom Entwurfsverfasser zum Bauantrag eingereichten Planunterlagen und Beschreibungen den Brandschutznachweis. Dies kann zu Haftungsrisiken für Architekten führen, da bereits für anspruchsvollere Wohnhäuser der Gebäudeklasse 3 (z.B. Reihenhäuser mit Wohnungen über zwei Geschosse oder mit hinterlüfteten Fassaden) ggf. Abweichungen vom Baurecht erforderlich sind und die Kompensationen dazu ermittelt und erläutert werden müssen.

Erstellen und Prüfen von Brandschutznachweisen
Die Berechtigung zum Erstellen von Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren, die in der Regel dem Entwurfsverfasser zusteht, schließt in den meisten Landesbauordnungen (LBO) die Berechtigung zur Erstellung von Brandschutznachweisen ein. Hiervon gibt es in verschiedenen Bundesländern Ausnahmen (siehe auch Abb. 2).

Gemäß § 66 MBO müssen Brandschutznachweise bei Sonderbauten, bei Mittel- und Großgaragen sowie bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 von der Bauaufsicht oder von Prüfingenieuren (in manchen Bundesländern auch von Prüfsachverständigen) für den Brandschutz geprüft werden [bauaufsichtlich geprüft/durch einen Prüfsachverständigen]. Brandschutznachweise für Wohngebäude der GK 4, die von Bauvorlageberechtigten, welche die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen haben erstellt wurden, sind in einigen Bundesländern (z.B. Hessen und Thüringen) von der Prüfung ausgenommen (siehe auch Abb. 3).


Fachwissen zum Thema

Grundlagen

Bauordnungen für Standardbauten

Ausschlaggebend für die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen wie Gebäude ist an oberster Stelle die Bauordnung des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden.

Beim Brandschutz komplexer Bauvorhaben stoßen Architekten an ihre Grenzen .

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Brandschutzplanung

Wer erbringt das Honorar, was gehört zur Grundlagenermittlung in Neubau und Bestand, welche Inhalte hat das Brandschutzkonzept?

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

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Grundlagen

Genehmigungsverfahren

Im Grundsatz müssen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen durch eine vorherige Baugenehmigung legalisiert werden.

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Arten des Brandschutzes

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

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Der Brandschutz gliedert sich in vier Bereiche, die für den Architekten unterschiedlich wichtig sind: den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.

Schutzziele im Brandschutz

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Beim Brandschutz komplexer Bauvorhaben stoßen Architekten an ihre Grenzen .

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Baulicher Brandschutz und Barrierefreiheit

Schutzziel der Bestimmungen ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zu gewährleisten.

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Es ist so zu planen, dass Menschen mit und ohne Behinderung der Flucht- und Rettungswegbeschilderung folgen, das Gebäude verlassen und sich in einem gesicherten Bereich einfinden können.

Was ein Architekt über Brandschutz wissen sollte

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

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Dass sich Menschen im Brandfall auf ein Sicherheitskonzept verlassen und selbst retten können, gehört zur Planung eines Gebäudes.

Brandschutznachweis

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

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Über den Unterschied zwischen Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept sowie Personen, die berechtigt sind, diese zu erstellen.

Brandsimulation

Der Ausbreitung von Bränden wird z.B. durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch vorgebeugt (Abb.: Materialprüfung im nachgebauten Kinderzimmer)

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Im Brandschutzkonzept werden die brandschutztechnischen Anforderungen der Musterbauordnung in Abhängigkeit der Gebäudeklasse...

Gebäudeklassen

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

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Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der Musterbauordnung und allen Landesbauordnungen nach den Gebäudeklassen bemessen.

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In Bezug auf ihre Brennbarkeit und Entflammbarkeit sind Baustoffe gemäß nationaler und europäischer Norm klassifiziert. Was bedeuten die Kurzzeichen?

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Verglasung im Brandlastversuch unter Laborbedingungen

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Brandabschnitt

Eine der ältesten und wirksamsten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ist die Abgrenzung einzelner Brandabschnitte gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden. Es wird zwischen inneren und äußeren Brandwänden unterschieden.

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Durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch werden Gebäudeteile und Gebäude untereinander abgegrenzt.

Unterscheidung Brandabschnitt und Rauchabschnitt

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

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Gebäude können aus einem oder mehreren Brandabschnitten bestehen. Als kleinster Brandabschnitt kommt ggf. ein einzelner Raum in Betracht.

Bauordnungen für Standardbauten

Ausschlaggebend für die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen wie Gebäude ist an oberster Stelle die Bauordnung des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden.

Verordnungen für geregelte und andere Sonderbauten

Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

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Genehmigungsverfahren

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

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Im Grundsatz müssen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen durch eine vorherige Baugenehmigung legalisiert werden.

Explosionsgefährdete Bereiche

Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können.

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Unter dem Aspekt des Brandschutzes sind für explosionsgefährdete Bereiche, kurz Ex-Bereiche genannt, besondere Schutzmaßnahmen zu treffen.

Der Planungsservice von TELENOT…

… unterstützt Sie von Beginn an und erstellt nach Ihren Vorgaben ein richtlinienkonformes Planungskonzept für die elektronische Sicherheitstechnik.

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