Abweichung

Im baurechtlichen Kontext bezeichnet der Begriff „Abweichung“ die behördlich genehmigte Nicht-Einhaltung von einzelnen Vorschriften der Landesbauordnung (LBO), der Musterbauordnung (MBO) oder anderer technischer und ordnungsrechtlicher Regelwerke. Durch die Abweichung ist eine flexiblere Anwendung der baurechtlichen Vorgaben möglich, wenn die besonderen Umstände eines Bauvorhabens dies rechtfertigen. Zulässig ist eine Abweichung etwa, wenn Grundstücksbesonderheiten, bauliche Gegebenheiten oder wirtschaftliche Gründe eine strikte Einhaltung der Vorschrift unzumutbar machen, ohne dass dadurch die Schutzziele des Baurechts verletzt werden.

Von der Abweichung zu unterscheiden sind die Begriffe „Befreiung“ und „Erleichterung“.

Fachwissen zum Thema

Besondere Grundstücksverhältnisse können eine Abweichung begründen.

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Grundlagen

Abweichung

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

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Grundlagen

Brandschutznachweis

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

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Grundlagen

Genehmigungsverfahren

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

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Grundlagen

Was ein Architekt über Brandschutz wissen sollte

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