_Brandschutz
Brandschutzplanung
Honorar, Grundlagenermittlung und Brandschutzkonzept
Bei komplexen Bauvorhaben wie beispielsweise Sonderbauten oder Standardbauten, bei denen zur Umsetzung der gewünschten Planung Abweichungen vom Baurecht erforderlich sind, stoßen Architekten in Bezug auf den Brandschutz an ihre Grenzen. In diesen Fällen sind, ähnlich wie für die Tragwerksplanung und die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung, Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz einzuschalten – so schreibt es die Musterbauordnung (MBO) in § 54 vor: „Der Entwurfsverfasser muss nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein. … Hat der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so sind geeignete Fachplaner heranzuziehen.“
Gallerie
Honorar
Auch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sieht
für spezielle Brandschutzplanungen, die objektiv erforderlich sind,
z.B. für Kompensationen bei Abweichungen vom Baurecht oder die vom
Auftraggeber gefordert sind, kein Architektenhonorar vor. Für diese
Leistungen ist vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar an den
Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz zu entrichten, wie es z.B.
für den Tragwerksplaner üblich ist. Dieses kann nach der durch die
AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und
Architekten für die Honorarordnung) in Heft 17 herausgegebenen
Honorarberechnung ermittelt werden. Im Gegensatz zur HOAI hat diese
Berechnung keine Gesetzeskraft.
Untersuchung, Analyse, Bewertung
Entsprechend der Architektenplanung ist vor der Planung des
Brandschutzes die Ermittlung der Grundlagen erforderlich. Dabei
sind die Aufgabenstellung und der Planungsumfang zu klären. Ein
Bedarf von weiteren Fachplanern (z. B. für Brandsimulationen oder
Evakuierungsberechnungen) ist zu ermitteln und die
Aufgabenverteilung ist festzulegen. Diese Grundlagenermittlung
unterscheidet sich wesentlich bei Neu- und Bestandsbauten.
Bei Neubauten sind auf Grund von Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes vor Beginn der Brandschutzplanung die Anforderungen des Baurechts und vom Bauherrn gewünschte Schutzziele (z. B. Sachschutz, besondere Versicherungsbedingungen) festzustellen.
In der Regel wesentlich komplexer ist die Grundlagenermittlung beim Umbau, der Änderung oder der Nutzungsänderung von bestehenden Gebäuden. Für eine Fortschreibung des vorhandenen Brandschutzkonzepts des Gebäudes sind ggf. die in der Vergangenheit erteilten Baugenehmigungen zu sichten und mit dem Bestand abzugleichen. Ebenso sind vorhandene bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen ggf. hinsichtlich ihrer Instandhaltung und Wirksamkeit zu überprüfen.
Brandschutzkonzept
Zentraler Bestandteil der Brandschutzplanung ist das Brandschutzkonzept. Darin sind die ermittelten
einschlägigen Rechtsgrundlagen und die wesentlichen baurechtlichen
Anforderungen der brandschutztechnischen Planung ebenso enthalten
wie die planerischen Zielvorstellungen und eventuell beanspruchte
Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften. In die Grundzüge des
Brandschutzkonzeptes fließen die verschiedenen Möglichkeiten des
abwehrenden Brandschutzes (z.B. die Löschwasserversorgung) genauso
ein wie die Anforderungen an anlagentechnische Maßnahmen (z.B.
Sprinkleranlagen).
Entsprechend des Planfortschritts (Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung) werden die objektspezifischen Brandschutzanforderungen mehr und mehr konkretisiert. Abweichungen vom Baurecht hinsichtlich baulicher Brandschutzmaßnahmen, die aufgrund spezieller Nutzungen nicht möglich sind (z.B. Brandwände in großen Industriehallen) und der gleichwertige Ersatz durch anlagentechnische Einrichtungen (z.B. Brandmeldeanlagen) als Kompensationsmaßnahme werden dargestellt und begründet.
Ergänzend zum textlichen Teil des Brandschutzkonzepts werden Brandschutzpläne zur Visualisierung der baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen erstellt. Im Zuge der Ausführungsplanung werden Architekten und andere Fachplaner (z.B. für technische Gebäudeausrüstung) bei der erforderlichen Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung beraten.
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