Abwasserabgabengesetz

Das Abwasserabgabengesetz (AbwAG) regelt, dass für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in Gewässer eine Abgabe gezahlt wird. Damit liefert das AbwAG auch eine formale Definition von Abwasser als Schmutz- und Niederschlagswasser. Für die Erhebung der Abwasserabgabe sind die Bundesländer zuständig.

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