Biegefestigkeit

Außerhalb Deutschlands ergibt sich aus der Biegefestigkeit die Mindestspaltdicke eines Schiefers.

Die Biegefestigkeit wird nach einer Formel berechnet, die sich die Stützweite der Auflager, die Höhe und Breite des Versuchsstückes sowie die ermittelte Bruchlast zur Grundlage nimmt. Bei bestimmten Schiefertypen kommt es vor, dass die Biegefestigkeit in einer Richtung deutlich geringer ist als senkrecht dazu. Man spricht dann von einem „Faden", d.h. von einer latent vorhandenen zweiten Spaltrichtung im Schiefer. Stellt man aus solch einem Schiefer z.B. ein Rechteck falsch her, in dem der Faden quer zur Längsachse liegt, führt das zu erhöhtem Bruch.

Bei solchem Schiefer muss die Biegefestigkeit sowohl in der Längsachse als auch in der Querachse bestimmt werden. Ist die Biegefestigkeit in der Längsrichtung des Schiefers sehr verschieden zu der Querrichtung, muss diese Berechnung der Biegefestigkeit für beide Richtung getrennt vorgenommen werden, der niedrigere Wert ergibt dann die erforderliche Mindestdicke.

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