Bauregellisten

Im § 18 der Musterbauordnung ist das rechtliche Fundament für die Bauregellisten festgelegt. Die Bauregellisten werden vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) herausgegeben und unterteilen sich in die Liste A, B und C.

In der Bauregelliste A werden vom DIBt im Einvernehmen mit der obersten Bauaufsichtsbehörde für Bauprodukte die technischen Regeln aufgenommen, die zur Erfüllung der Landesbauordnungen (Grundlage: MBO) von Bedeutung sind. Diese müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall haben. Die Bauregelliste A ergänzt daher die nationalen Regelungen für das Inverkehrbringen und Anwenden von Bauprodukten.

Die Bauregelliste B ergänzt die technischen Regeln für das Inverkehrbringen von Bauprodukten, die europäisch geregelt sind und für die es keine harmonisierte Spezifikation (z.B. DIN-Normen) gibt.

In der Bauregelliste C werden Bauprodukte von untergeordneter Bedeutung aufgeführt.

Für nicht harmonisierte und nach der Bauregelliste geregelte Bauprodukte ist ein Einzelverwendbarkeitsnachweis für das Inverkehrbringen und Anwenden notwendig.

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