Brandverhalten: Baustoffe nach europäischer Klassifizierung
Als Bewertungsmaßstab für das Brandverhalten von Baustoffen auf europäischer Ebene dient ein Klassifizierungssystem, das im Jahre 2001 vom europäischen Komitee für Normung (CEN) mit der Normenreihe DIN EN 13501: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten verabschiedet wurde. Es legt europaweit einheitliche Anforderungen für den Brandschutz fest. Die Einstufung der Baustoffe erfolgt nach DIN EN 13501-1 in die sieben Euroklassen A1, A2, B, C, D, E und F. Daneben werden Brandnebenerscheinungen wie die Rauchentwicklung (s = smoke, Klassen s1, s2 und s3) und brennendes Abtropfen/Abfallen (d = droplets, Klassen d0, d1 und d2) von Baustoffen berücksichtigt. Bodenbeläge und lineare Dämmstoffe (technische Isolierungen) sind in besondere Klassen (fl = floorings bzw. L = lineare Dämmstoffe) unterteilt.
Damit birgt das europäische Klassifizierungssystem im Unterschied zur nationalen Klassifizierung nach DIN 4102-1 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen ein deutlich größeres Spektrum an Baustoffklassen und Kombinationen. Ein direkter Vergleich zwischen den Baustoffklassen nach nationaler und europäischer Norm ist deshalb nicht ohne Weiteres möglich. So können nur nicht brennbare Baustoffe analog der deutschen Einstufung nach der europäischen Klassifizierung in die Klassen A1 und A2 eingeteilt werden.
Die Muster-Verwaltungsvorschrift MVV TB, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) herausgegeben wird, enthält unter Anhang 4 die Tabelle 1.2, welche die nach DIN EN 13501-1 klassifizierten Eigenschaften zum Brandverhalten von Baustoffen (z.B. A2 – s2,d0) den bauaufsichtlichen Anforderungen (z.B. schwer entflammbar) gegenüberstellt.
Hinweis: Gemäß aktueller Fassung der Tabelle 1.2 MVV TB
(Ausgabe: 15. Januar 2020 mit Druckfehlerberichtigung vom 7. August
2020) erfüllen Baustoffe (auch Bodenbeläge oder technische
Isolierungen), die – unabhängig von der Baustoffklasse A bis F – hinsichtlich der
Rauchentwicklung nicht mindestens als „s2“ eingestuft sind, nicht
mehr die baurechtliche Anforderung „schwerentflammbar“.
Zur Erfüllung der nationalen Anforderungen an schwerentflammbare
oder nichtbrennbare Baustoffe nach bestimmten europäisch
harmonisierten Normen (z.B. EN 13168 ) sind zusätzlich Angaben zum
Glimmverhalten nach DIN EN 16733 erforderlich.
Da nationale und europäische Normen vielfach (noch) parallel gültig sind, können national durch Normen oder Verwendbarkeitsnachweise geregelte Bauprodukte sowohl nach DIN 4102-1 als auch nach DIN EN 13501-1 hinsichtlich ihres Brandverhaltens klassifiziert werden. Allerdings laufen die Koexistenzphasen nationaler und harmonisierter europäischer Normen zunehmend ab, sodass mehr und mehr Baustoffe (z.B. Dämmstoffe) über europäisch technische Zulassungen (ETAs) verfügen und mit einem CE-Kennzeichen ausgestattet sein müssen.
Die MVV TB können online auf der Homepage des DIBt kostenfrei abgerufen werden (siehe Surftipps).
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