Brandverhalten: Baustoffe nach europäischer Klassifizierung

Als Bewertungsmaßstab für das Brandverhalten von Baustoffen auf europäischer Ebene dient ein Klassifizierungssystem, das im Jahre 2001 vom europäischen Komitee für Normung (CEN) mit der Normenreihe DIN EN 13501: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten verabschiedet wurde. Es legt europaweit einheitliche Anforderungen für den Brandschutz fest. Die Einstufung der Baustoffe erfolgt nach DIN EN 13501-1 in die sieben Euroklassen A1, A2, B, C, D, E und F. Daneben werden Brandnebenerscheinungen wie die Rauchentwicklung (s = smoke, Klassen s1, s2 und s3) und brennendes Abtropfen/Abfallen (d = droplets, Klassen d0, d1 und d2) von Baustoffen berücksichtigt. Bodenbeläge und lineare Dämmstoffe (technische Isolierungen) sind in besondere Klassen (fl = floorings bzw. L = lineare Dämmstoffe) unterteilt.


Damit birgt das europäische Klassifizierungssystem im Unterschied zur nationalen Klassifizierung nach DIN 4102-1 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen ein deutlich größeres Spektrum an Baustoffklassen und Kombinationen. Ein direkter Vergleich zwischen den Baustoffklassen nach nationaler und europäischer Norm ist deshalb nicht ohne Weiteres möglich. So können nur nicht brennbare Baustoffe analog der deutschen Einstufung nach der europäischen Klassifizierung in die Klassen A1 und A2 eingeteilt werden.

Die Muster-Verwaltungsvorschrift MVV TB, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) herausgegeben wird, enthält unter Anhang 4 die Tabelle 1.2, welche die nach DIN EN 13501-1 klassifizierten Eigenschaften zum Brandverhalten von Baustoffen (z.B. A2 – s2,d0) den bauaufsichtlichen Anforderungen (z.B. schwer entflammbar) gegenüberstellt.

Hinweis: Gemäß aktueller Fassung der Tabelle 1.2 MVV TB (Ausgabe: 15. Januar 2020 mit Druckfehlerberichtigung vom 7. August 2020) erfüllen Baustoffe (auch Bodenbeläge oder technische Isolierungen), die – unabhängig von der Baustoffklasse A bis F – hinsichtlich der Rauchentwicklung nicht mindestens als „s2“ eingestuft sind, nicht mehr die baurechtliche Anforderung „schwerentflammbar“.
Zur Erfüllung der nationalen Anforderungen an schwerentflammbare oder nichtbrennbare Baustoffe nach bestimmten europäisch harmonisierten Normen (z.B. EN 13168 ) sind zusätzlich Angaben zum Glimmverhalten nach DIN EN 16733 erforderlich.

Da nationale und europäische Normen vielfach (noch) parallel gültig sind, können national durch Normen oder Verwendbarkeitsnachweise geregelte Bauprodukte sowohl nach DIN 4102-1 als auch nach DIN EN 13501-1 hinsichtlich ihres Brandverhaltens klassifiziert werden. Allerdings laufen die Koexistenzphasen nationaler und harmonisierter europäischer Normen zunehmend ab, sodass mehr und mehr Baustoffe (z.B. Dämmstoffe) über europäisch technische Zulassungen (ETAs) verfügen und mit einem CE-Kennzeichen ausgestattet sein müssen.

Die MVV TB können online auf der Homepage des DIBt kostenfrei abgerufen werden (siehe Surftipps).

Fachwissen zum Thema

Kalksandsteine entsprechen der Baustoffklasse A1.

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Baustoffe/​Bauteile

Brandverhalten: Baustoffe nach deutscher Klassifizierung

Bauprodukte müssen entsprechend den Vorgaben der Bauordnungen zum vorbeugenden baulichen Brandschutz gewählt und verwendet werden.

Surftipps

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Brandverhalten: Baustoffe nach deutscher Klassifizierung

Kalksandsteine entsprechen der Baustoffklasse A1.

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Brandverhalten: Baustoffe nach europäischer Klassifizierung

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Bauteile: Gliederung

Brandschutztechnisch können Bauteile in tragende, aussteifende (nicht raumabschließende) und raumabschließende Bauteile unterschieden werden.

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Anforderungen an Bauteile

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brands und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird.

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Die Bauordnungen unterscheiden zwischen feuerbeständigen (fb), hochfeuerhemmenden (hfh) und feuerhemmenden (fh) Bauteilen.

Raumabschließende Bauteile

Raumabschließende Bauteile sind Wände, Decken, Dächer, Türen, Verglasungen, Abschottungen u.ä., hier im Berliner Quartier „Mittenmang“, Architektur: Sauerbruch Hutton

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Welche Arten des Raumabschlusses gibt es, welche Anforderungen gelten für diese in Bezug auf die Brandbeanspruchung?

Balkone und Gebäudeabschlusswände

Baulückenschließung in Berlin-Kreuzberg: Die Balkone treten kaum vor die Außenwand vor

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Die Planung von Balkonen, die an Gebäudeabschlusswände (Brandwände) anschließen, erzeugt oft Unsicherheit hinsichtlich der...

Tragende und aussteifende Bauteile

Tragende und aussteifende Wände und Stützen müssen im Brandfall ausreichend lange standsicher sein (im Bild: U-Bhf in München).

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Welche Regelwerke sind zur Bemessung tragender Wände und Stützen für den Brandfall maßgeblich und welche Berechnungsverfahren gibt es?

Wärmedämmverbundsysteme

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Wärmedämmverbundsysteme (WDVS, WDV-Systeme) werden eingesetzt, um den Wärmeverlust an Gebäuden gemäß DIN 4108 Wärmeschutz und...

Brandwände I

Öffnungen in Dächern müssen so angeordnet sein, dass ein Brand nicht auf andere Gebäude oder Gebäudeteile übertragen werden kann

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Wann und wo sind Brandwände erforderlich, welche zusätzlichen Anforderungen sind zur Verhinderung des Brandüberschlags zu beachten?

Brandwände II

Siebengeschossiger Holzbau in Berlin Prenzlauer Berg

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Was ist bei der Ausführung von Fassaden mit Wärmedämmverbundsystem und solchen mit Holzbekleidung zu beachten, wann und in welcher Form sind Öffnungen in Brandwänden zulässig?

Brandwände III

In verschiedenen Musterverordnungen werden beim Einbau von Löschanlagen größere Brandabschnitte ohne Brandwände gestattet (z.B. Flächen bis zu 10.000 m² in der Muster-Verkaufsstättenverordnung).

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Manchmal gibt es Alternativen zu Brandwänden. Einige Musterverordnungen erlauben beim Einbau von Löschanlagen größere Flächen ohne Brandwände - zum Beispiel Verkaufsstätten.

Außenwandbekleidungen im Bereich der Brandwand

Brandwand als Gebäudeabschlusswand in Verbindung mit der Brandwand zum Nachbarn

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Nach Musterbauordnung (MBO) § 30 müssen Brandwände als raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden bzw. nach 40,00 m im...

Trennwände

Trennwände verhindern die Brandausbreitung zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten.

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Decken

Betondecken, wie z.B. in der Zollverein School of Management and Design in Essen, sind horizontale, raumabschließende Bauteile, die im Brandfall ausreichend lange standsicher sein müssen.

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Welche Anforderungen gelten für Decken in Bezug auf die Feuerwiderstandsfähigkeit und in welchen Fällen sind Öffnungen zulässig?

Durchführungen von Leitungen in bestehenden Holzbalkendecken

In Gebäuden, die bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts errichtet wurden, befinden sich überwiegend Holzbalkendecken.

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Über lange Zeit war Holz der am meisten verbreitete Baustoff für tragende und raumabschließende Bauteile. In Gebäuden der Gründerzeit befinden sich daher überwiegend Holzbalkendecken.

Dächer

Dachlandschaft Quedlinburg

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Für die Ausführung von Dächern gegen Brandbeanspruchung existieren nationale und europäische Regelungen. Welche Vorgaben gelten für Gründächer und Lichtbänder?

Aufstockung im Bestand

Durch die Aufstockung eines Gebäudes kann der Bestandsschutz erlöschen, wenn dies einer wesentlichen Änderung der baulichen Anlage entspricht

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Solange ein genehmigtes Gebäude unverändert besteht, genießt es im Planungsrecht Bestandsschutz. In der Berliner Bauordnung (BauO...

Brandschutz im Dachgeschossausbau

Dachausbau eines Gewerbehofes in Berlin-Kreuzberg

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Gerade in Großstädten wie Berlin ist der Dachgeschossausbau ein wiederkehrendes Thema. Welche Schwerpunkte es während der...

Der Planungsservice von TELENOT…

… unterstützt Sie von Beginn an und erstellt nach Ihren Vorgaben ein richtlinienkonformes Planungskonzept für die elektronische Sicherheitstechnik.

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