Barrierefreie Bäder
Bäder für Mobilitätseingeschränkte, insbesondere für Rollstuhlnutzer*innen, sind mit einem niveaugleichen Duschplatz auszustatten. Ein Duschsitz sollte eine Rückenlehne aufweisen und mit hochklappbaren Armlehnen ausgestattet sein. Das nachträgliche Aufstellen einer mit einem Lifter unterfahrbaren Badewanne sollte möglich sein. Besser, zumindest in größeren Wohnungen, ist die gleichzeitige Aufstellung von Badewannen. Der befahrbare Duschplatz ist für die tägliche Körperpflege erforderlich, ein Wannenbad ist wünschenswert.
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In Wohnungen für Rollstuhlfahrer*innen (DIN 18040-2) ist für mehr als drei Personen ein zusätzlicher Sanitärraum mit WC und Waschbecken erforderlich. Querschnittslähmungen beispielsweise können zu erheblich verlängerten Verweilzeiten auf dem WC und zu längerer Dauer der täglichen Körperpflege führen. Daher sollte auch bei vorhandenen Fenstern eine mechanische Lüftung vorhanden sein.
Grundsätzlich empfehlen sich Vorwandinstallationssysteme. Insbesondere bei Unterkonstruktionen für das verlängerte WC und die Stützklappgriffe ist auf eine ausreichende Stabilität zu achten. Stützklappgriffe müssen an ihrer Spitze eine Vertikallast von mindestens 100 kg aufnehmen können. Es empfiehlt sich dringend, dieses bei der Abnahme zu prüfen.
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Spiegel sollten eine Einsicht aus der Steh- und aus der
Sitzposition ermöglichen. Am Markt sind für diesen Zweck
Kippspiegel erhältlich, die allerdings eine rückwärtige
Überstreckung der Halswirbelsäule erfordern. Es erscheint leicht
nachvollziehbar, dass dieses nicht nur bei ohnehin traumatisierten
Wirbelsäulen wenig förderlich ist. In der Regel gibt es keine
Hinderungsgründe, einen ausreichend großen Spiegel mit einer
Unterkante in Höhe von etwa 1,00 m zu montieren.
Türen in Sanitärräumen sind nach außen aufzuschlagen.
Fachwissen zum Thema
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