Anforderungen an barrierefreie Bäder
Größe, Ausstattung und Bewegungsfläche
Sanitärräume werden leider häufig zu klein bemessen. Dies schränkt die Nutzbarkeit ein, die maßgeblich von der Größe und von der Anordnung der zur Verfügung stehenden Bewegungsflächen bestimmt wird. Eine erwachsene Person nimmt beim Gehen bereits eine Bewegungsfläche von 60 cm, für das Drehen um die eigene Achse also 60 cm x 60 cm ein. Bei Personen mit Gehhilfen oder blinden Menschen erweitert sich der Bewegungsradius bereits auf 1,20 m x 1,20 m und bei Rollstuhlfahrern auf 1,50 m x 1,50 m.
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Türen
Generell sollte die Badezimmertür nach außen hin zu öffnen sein, um auch in Notfällen einen schnellen Zugang zu gewährleisten. In Wohnungen für Rollstuhlfahrer müssen die Türen eine Breite von mind. 90 cm aufweisen. Die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen gibt eine Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m vor WCs, Waschbecken, Badewannen oder Duschen vor.
Abstände Sanitärobjekte
Zwischen den einzelnen Sanitärobjekten untereinander und zur Wand sollte ein Mindestabstand von 20 cm eingehalten werden.
Duschbereich
Der stufenlos begehbare Duschbereich muss eine Mindestfläche von 1,20 m x 1,20 m aufweisen. Sinnvoll ist hier eine Absenkung und Abgrenzung der Spritzwasserzone vom Fußboden mithilfe geeigneter Fliesen.
Waschtische
Zur Benutzung des Waschtisches muss ein ausreichender Beinraum einkalkuliert werden. Aus diesem Grund sind hier Flachaufsitz- bzw. Unterputzsiphone zu verwenden. Ferner muss der Sanitärraum grundsätzlich mit rutschfesten Bodenbelägen ausgerüstet werden.
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Armaturen
Hier sollten generell Einhebelarmaturen verwendet werden, wobei
der Griff nicht zu klein und ergonomisch ausgewogen geformt sein
sollte. Funktionell sehr gut geeignet sind optoelektronische
Armaturen.
Fachwissen zum Thema
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