Anforderungen an barrierefreie Bäder
Größe, Ausstattung und Bewegungsfläche
Bewegungsflächen
Sanitärräume werden leider häufig zu klein bemessen. Dies
schränkt die Nutzbarkeit ein, die maßgeblich von der Größe und von
der Anordnung der zur Verfügung stehenden Bewegungsflächen bestimmt
wird. Eine erwachsene Person nimmt beim Gehen bereits eine
Bewegungsfläche von 60 cm, für das Drehen um die eigene Achse also
60 cm x 60 cm ein. Bei Personen mit Gehhilfen oder blinden Menschen
erweitert sich der Bewegungsradius bereits auf 1,20 m x 1,20 m und
bei Rollstuhlfahrern auf 1,50 m x 1,50 m.
Türen
Generell sollte die Badezimmertür nach außen hin zu öffnen sein, um
auch in Notfällen einen schnellen Zugang zu gewährleisten. In
Wohnungen für Rollstuhlfahrer müssen die Türen eine Breite von
mind. 90 cm aufweisen. Die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen -
Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen gibt eine
Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m vor WCs, Waschbecken,
Badewannen oder Duschen vor.
Abstände Sanitärobjekte
Zwischen den einzelnen Sanitärobjekten untereinander und zur Wand
sollte ein Mindestabstand von 20 cm eingehalten werden.
Duschbereich
Der stufenlos begehbare Duschbereich muss eine Mindestfläche von
1,20 m x 1,20 m aufweisen. Sinnvoll ist hier eine Absenkung und
Abgrenzung der Spritzwasserzone vom Fußboden mit Hilfe geeigneter
Fliesen.
Waschtische
Zur Benutzung des Waschtisches muss ein ausreichender Beinraum
einkalkuliert werden. Aus diesem Grund sind hier Flachaufsitz- bzw.
Unterputzsiphone zu verwenden. Ferner muss der Sanitärraum
grundsätzlich mit rutschfesten Bodenbelägen ausgerüstet werden.
Armaturen
Hier sollten generell Einhebelarmaturen verwendet werden, wobei der
Griff nicht zu klein und ergonomisch ausgewogen geformt sein
sollte. Funktionell sehr gut geeignet sind optoelektronische
Armaturen.