Explosionsgefährdete Bereiche
Vermeidung von Explosionen
Eine besondere Herausforderung und Gefährdungsquelle unter dem Aspekt des Brandschutzes sind explosionsgefährdete Bereiche – kurz Ex-Bereiche genannt. Als solche bezeichnet werden alle Gebäude, Gebäudeteile oder Räume, wo explosionsgefährliche Stoffe gelagert, verarbeitet und abgefüllt werden. Zu den Stoffen zählen Gase, Dämpfe und Nebel einerseits, Stäube andererseits. Entsprechend werden diese beiden Kategorien anhand einer Gefahrenbeurteilung in sogenannte „Zonen“ eingeteilt. Maßgeblich für den Umgang mit ihnen ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Anhang 1 Nr. 1.7 in Verbindung mit der europäischen Richtlinie 1999/92/EG, auch kurz ATEX-Betriebsrichtlinie genannt. Die Zonendefinitionen sind in allen EU-Mitgliedstaaten gleich.
Gallerie
Die Zonen 0/1/2 für Gase, Dämpfe und Nebel sowie die Zonen 20/21/22 für Nebel kategorisieren das Gefahrenpotential – wobei die Zone 0 bzw. Zone 20 die jeweils höchsten Gefährdungsklassen darstellen. Der Bereich unmittelbar um eine potentielle Explosionsquelle wie beispielsweise ein Chemikalien-/Pulverfass entspricht der Zone 0 bzw. 20, bei weiterer Entfernung werden die Zonen herabgestuft auf die Zonen 1 und 2 (Gase, Dämpfe und Nebel) bzw. 21/22 (Stäube).
Die Gefahr von Explosionen besteht in entsprechenden Betrieben und Einrichtungen immer dann, wenn drei Komponenten zeitgleich vorhanden sind: Sauerstoff, ein brennbarer Stoff und eine Zündquelle. Trifft eine Zündquelle wie beispielsweise ein Zündfunken auf ein Gemisch aus Sauerstoff und Gas oder Staub, entsteht eine Explosion. Die Gefahr einer Explosion ist dabei abhängig vom Mischungsverhältnis von Sauerstoff und brennbarem Stoff. Dieses Mischungsverhältnis kann gezielt verändert werden, um Explosionen zu vermeiden: entweder sorgt man für zu viel Sauerstoff oder für eine Übersättigung des brennbaren Stoffes.
Der nächste Schritt der Vermeidung von Explosionen ist, eine
auslösende Zündquelle zu vermeiden. Selbst wenn ein
explosionsfähiges Gemisch vorhanden wäre, wird damit die Gefährdung
reduziert. Als – richtigerweise – letzte Option lässt sich eine
Explosion auf ein unkritisches Maß reduzieren oder ihre Wirkung
(insbesondere Druck und Stichflammen) gezielt leiten. Dies kann
u.a. über Druckentlastungsklappen erfolgen, die bei einer Explosion
den Druck über genau definierte Gebäudeteile (vorzugsweise über das
Dach) ableiten, wo die Gefahr und der potenzielle Schaden so gering
wie möglich ausfallen.
Ein wichtiger technischer Baustein für Ex-Bereiche sind spezielle, eigensichere Brandmelder, die auf eine Brandmeldezentrale (BMZ) aufgeschaltet werden und an die – abhängig von der jeweils zu überwachenden Zone – unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Unter Umständen können solche Brandmelder in Ex-Bereichen selbst eine Gefahrenquelle darstellen, sofern sie das Potenzial einer Zündquelle haben. In diesem Fall sind die Brandmelder kennzeichnungspflichtig als Nachweis, dass sie der ATEX-Betriebsrichtlinie entsprechen und selbst keine Explosionen auslösen können.
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