_Treppen
Trittstufen
Laut DIN 18065 Gebäudetreppen ist die Trittstufe ein
waagerechtes oder annähernd waagerechtes Stufenteil. Es ist also
das Teil einer Treppe, auf dem der Fuß beim Emporsteigen aufgesetzt
wird. Die DIN unterteilt weiter in die Wendelstufe,
die gewendelte Trittstufe und die gerade Trittstufe. Ein wichtiges
Maß für die Trittstufe ist der Auftritt.
Da sie dem Fuß eine sichere Trittfläche bieten muss, darf die
Trittstufe auch bei steilen Treppen
- nicht allzusehr geneigt sein, maximal 1% in der Lauflinienrichtung
- eine bestimmte Auftrittstiefe von 210 mm (auch bei Nebentreppen) nicht unterschreiten
- außerdem muss sie eine griffige Oberfläche bieten
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73084 Salach
www.metallart.com
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