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Trittstufen

Laut DIN 18065 Gebäudetreppen ist die Trittstufe ein waagerechtes oder annähernd waagerechtes Stufenteil. Es ist also das Teil einer Treppe, auf dem der Fuß beim Emporsteigen aufgesetzt wird. Die DIN unterteilt  weiter in die Wendelstufe, die gewendelte Trittstufe und die gerade Trittstufe. Ein wichtiges Maß für die Trittstufe ist der Auftritt.

Da sie dem Fuß eine sichere Trittfläche bieten muss, darf die Trittstufe auch bei steilen Treppen

  • nicht allzusehr geneigt sein, maximal 1% in der Lauflinienrichtung
  • eine bestimmte Auftrittstiefe von 210 mm (auch bei Nebentreppen) nicht unterschreiten
  • außerdem muss sie eine griffige Oberfläche bieten

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