_Treppen
Notwendige Treppen
Als notwendige Treppe wird der Hauptzugang zu Stockwerken oberhalb des Erdgeschosses bezeichnet, der im Gefahrenfall den ersten Rettungsweg bildet. Für notwendige Treppen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen schreibt die DIN 18065 Treppen eine nutzbare Mindestlaufbreite und damit Stufenbreite von 80 cm vor, für sonstige Gebäude von 100 cm.
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