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Laufbreite

Laut DIN 18065 Gebäudetreppen ist die Treppenlaufbreite das Maß der Treppenkonstruktion im Grundriss, d.h. die gesamte Konstruktionsbreite. Bei seitlich eingebundenen Läufen gelten die Oberflächen der Rohbauwände bzw. seitlichen Konstruktionsteile als Begrenzung. Sie unterscheidet sich von der ebenfalls in der DIN definierten nutzbaren Treppenlaufbreite. Diese ergibt sich aus der konstruktiv tatsächlich vorhandenen Stufenbreite abzüglich aller Nebenkonstruktionen (z.B. Handläufe und Geländer), die die effektive Durchgangsbreite seitlich schmälern.

Fachwissen zum Thema

Treppengeländer in Arbeitsstätten müssen eine Mindesthöhe von 1,00 m aufweisen; an dem als Scheibe ausgebildeten Geländer sind die Befestigungen des innen liegenden Handlaufs erkennbar

Treppengeländer in Arbeitsstätten müssen eine Mindesthöhe von 1,00 m aufweisen; an dem als Scheibe ausgebildeten Geländer sind die Befestigungen des innen liegenden Handlaufs erkennbar

Treppenelemente

Geländer

Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass auf den freien Seiten von Treppenläufen, -absätzen und -öffnungen (Treppenaugen)...

Handlauf aus Edelstahl im Bauhaus Dessau

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Treppenelemente

Handlauf

Laut Musterbauordnung müssen Treppen einen festen und sicheren Handlauf haben. Welche Anforderungen der Handlauf erfüllen muss, hängt von vielen Faktoren ab.

Im Unterschied zur notwendigen ist die nicht notwendige Treppe nach Baurecht eine „zusätzliche Treppe, die gegebenenfalls auch der Hauptnutzung dient“ - aber nicht als Fluchtweg

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Treppenarten

Nicht notwendige Treppen

Im Unterschied zur notwendigen ist die nicht notwendige Treppe nach Baurecht eine „zusätzliche Treppe, die gegebenenfalls auch der...

Notwendige Treppen dürfen nicht mehr als 35 Meter von jedem Punkt des Gebäudes entfernt sein

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Treppenarten

Notwendige Treppen

Das Bauordnungsrecht unterscheidet zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen. Nach DIN 18065 Gebäudetreppen sind...

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