Absturzschutz

Zunächst gilt es, eine Gefährdung zu vermeiden – beispielsweise durch ausreichenden Abstand von der Dachkante bei Begehungen.

Auf Flachdächern besteht die Gefahr von Abstürzen, die im schlimmsten Fall tödlich enden. Ein Arbeitgeber bzw. eine Arbeitgeberin muss bei Arbeiten auf dem Flachdach die notwendigen Schutzmaßnahmen treffen. Bezüglich der Art solcher Schutzmaßnahmen lässt das Arbeitsschutzrecht gewisse Freiräume. Eine Gefährdungsbeurteilung dient der Erfassung und Darstellung der spezifischen Rahmenbedingungen (z. B. Personenzahl auf dem Dach).

Eine Vermeidung der Gefährdung steht immer an erster Stelle – beispielsweise durch ausreichenden Abstand von der Dachkante bei Bepflanzungen oder Begehungen. Ist eine Gefährdung nicht zu vermeiden, sind kollektive Schutzmaßnahmen grundsätzlich individuellen Schutzmaßnahmen vorzuziehen.

Weitere Informationen finden Sie bei uns im Fachwissen oder im Merkblatt „Absturzschutz auf Flachdächern” der Bayerischen Architektenkammer (09/22): siehe Surftipps.

Fachwissen zum Thema

Auf Bitumenbahn verschweißtes Schutzgeländer

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Absturzsicherungen

Allgemeines zu Absturzsicherungen und Sicherungssystemen

Bei Flachdächern lässt eine Aufständerung der Module Spielraum in Bezug auf die Ausrichtung und Dachneigung.

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Absturzsicherungen

Arbeitsschutz bei der Installation von Photovoltaik im Bestand

Bei einem extensiv begrünten Flachdach ist ein zusätzliches Flächengewicht von ca. 90-120 kg/m² zu berücksichtigen.

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Gründächer

Voraussetzungen für ein Gründach

In der DGUV-Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ heißt es: „Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (Absturzsicherungen) müssen vorhanden sein bei mehr als 3 m Absturzhöhe ... an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern.“

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Absturzsicherungen

Vorschriften für Sicherungssysteme

Beim Caritas Altenpflegeheim St. Monika in Stuttgart wurde ein sogenanntes Sicherheitsdach umgesetzt

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Einführung

Wartung und Pflege

Surftipps

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