Allgemeines zu Absturzsicherungen und Sicherungssystemen
Bau- und Wartungsarbeiten auf dem Dach sind gefährlich und erfordern ab einer Absturzhöhe von zwei Metern das Einrichten einer Absturzsicherung (laut der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft). Diese soll den Sturz einer Person vom Dach, durchs Dach oder durch eine Dachöffnung verhindern. Erhöhte Gefahr besteht insbesondere, wenn Instandsetzungsarbeiten auf dem Dach bei schlechten Witterungsverhältnissen und/oder bei Nacht durchgeführt werden. Grundsätzlich sollten Arbeiten auf dem Dach ohne Geländer nur durch qualifiziertes Personal erfolgen. Auf die Notwendigkeit von Absturzsicherungen auch zur Pflege und Wartung eines Flachdachs wird in den Flachdachrichtlinien hingewiesen.
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Sowohl während der Bauphase als auch zur späteren Nutzung,
Wartung und Pflege der Dachflächen, aber auch untergeordneter
Bauteile wie Solaranlagen, müssen Planer und Bauherr nach einer
Gefährdungsbeurteilung für die geeignete Absturzsicherung sorgen.
Entscheidend dabei sind örtliche Gegebenheiten wie Dachneigung
und Form, zulässige Belastung sowie Gebäudehöhe und Windstärke.
Diese Planung kann schon während des Bauvorhabens mit dem
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) besprochen werden,
um die ggf. notwendigen Veränderungen direkt umsetzen zu
können.
Unbedingt zu beachten sind Aufbau- und Verwendungsanleitung der Hersteller sowie eine notwendige Absturzsicherung bei der Montage des entsprechenden Systems. Die Systeme selbst bedürfen ebenfalls einer regelmäßigen Prüfung und Wartung. Wesentlich vereinfachen lässt sich die Wartung durch eine ausreichende Dokumentation der Montage – wodurch auch eine Mängelerfassung erleichtert werden kann. Planungshilfen der Berufsgenossenschaft zu diesem Thema stehen als Pdf-Dateien zum Download auf deren Webseiten zur Verfügung (siehe Surftipps).
Auf Sicherungsmaßnahmen darf verzichtet werden, wenn die Arbeitsplätze und Verkehrswege mehr als zwei Meter von der Absturzkante entfernt liegen und der Gefahrenbereich deutlich und dauerhaft (beispielsweise mit einer Kette) abgesperrt ist. Als Gefahrenbereich wird der Bereich ab zwei Metern zur Absturzkante bezeichnet. Dort dürfen Arbeiten nur durch geschulte Mitarbeiter in gesichertem Zustand ausgeführt werden. Dieser Bereich kann über ein ortsfestes oder mobiles Geländer gesichert werden, oder der Mitarbeiter verfügt über eine Schutzausrüstung und ist über ein Seil an einer Anschlageinrichtung gegen Absturz gesichert.
Auf dem Markt ist eine Vielzahl von Systemen zur Absturzsicherung. Bei großflächigen und häufig genutzten Dachflächen sind geländerartige Systeme oder Brüstungen zu empfehlen – eine dauerhaft sichere Schutzmaßnahme für alle Tätigkeiten auf dem Dach. Möglich ist bei kurzzeitiger Begehung aber auch eine Sicherung mit Seilen. Werden die Anschlagpunkte solcher Systeme an der Dachkonstruktion befestigt, durchdringen sie die Dachhaut, bilden Schwachstellen hinsichtlich der Abdichtung und können Wärmebrücken ermöglichen. Bei Kies- und Gründächern hingegen kann das Deckmaterial als Auflast genutzt werden, sodass eine Durchdringung der Dachhaut nicht erforderlich ist. Der Anschlagpunkt ist in diesem Fall an einer Grundplatte befestigt, die auf der Abdichtung liegt. Für eine flächige Verteilung der Auflast sorgt zusätzlich eine Sicherungsplatte. Erhältlich sind auch mobile Brüstungssysteme mit speziellen Gewichten aus Kunststoff, die ohne Auflast funktionieren sowie Geländersysteme für eine Montage unterhalb der Attika.
Im Bereich von Deckenöffnungen wie Lichtkuppeln und Lichtbändern sind ebenfalls Maßnahmen gegen Absturz und Durchsturz erforderlich: Durch eine Sicherung mit Seilen, seitliche Geländer um die Öffnungen oder durch in die Oberlichter integrierte Schutzmaßnahmen wie Unterspannungen aus Netzen und Gitter oder Metallabdeckungen.
Fachwissen zum Thema
Surftipps
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