Kantenschutz
Frei erreichbare, empfindliche Kantenbereiche (Stirnseiten) von
Glasscheiben sind durch konstruktive Maßnahmen vor harten
Stößen zu schützen. Der Kantenschutz kann durch Lagerung in
Pfosten, Riegeln oder benachbarten Glasscheiben erfolgen oder den
Einbau an direkt angrenzende Bauteile wie Wände oder Decken. Die
DIN 18008-4 Glas im Bauwesen - Bemessungs- und
Konstruktionsregeln - Teil 4: Zusatzanforderungen an
absturzsichernde Verglasungen versteht unter „direkt
benachbart“ einen maximalen lichten Abstand von 30 mm. Ist dieser
Abstand nicht gewährleistet, muss die Glaskante mit einem
widerstandsfähigen Kantenschutzprofil versehen und durch einen
Nachweis auf Stoßsicherheit überprüft werden. Dieser erfolgt nach
DIN 18008-4 mittels einer Stahlkugel, deren Masse m = 1,03 kg und
Durchmesser d = 63,5 mm beträgt. Die Kugel soll mit einer Fallhöhe
von FH = 1,0 m (geführt) auf die Glaskante stoßen (Aufprallenergie
E = 10 Nm).
An Brüstungsecken oder Kanten von Endscheiben, die nicht durch
Endpfosten, massive Bauteile oder durch ein dauerhaft befestigtes
Kantenschutzprofil wirksam geschützt sind, muss bei statischen
Nachweisen von einem Totalausfall des betreffenden
Brüstungselements ausgegangen werden.
Gallerie
Fachwissen zum Thema
Bauwerke zum Thema
BauNetz Wissen Glas sponsored by:
Saint-Gobain Glass Deutschland