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Kantenverletzung

Kantenverletzungen an Glasscheiben reduzieren die Kantenfestigkeit je nach Ausprägung unter Umständen erheblich. Häufig wird der Zustand einer Glaskante dabei über die Ausprägung von sogenannten Ausmuschelungen beurteilt, also der Größe von flächigen Abplatzungen, welche sich lokal über die Glasfläche von der eigentlichen Kantenbeschädigung aus erstrecken. Dabei ist es jedoch essentiell, dass die Kantenfestigkeit nicht mit der Ausprägung dieser Ausmuschelungen korreliert, sondern lediglich das Ausmaß der lokalen Beschädigung (z.B. Kontakt mit einem harten Gegenstand beim Transport der Verglasung, etc.) die Festigkeitsminderung beeinflusst.

Nach DIN 18008-1 sind thermisch vorgespannte Verglasungen vor Glaseinbau auf Kantenverletzung zu prüfen. Scheiben mit Kantenverletzungen, welche tiefer als 15% der Scheibendicke in das Glasvolumen eingreifen, dürfen nicht eingebaut werden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass bei Kantenverletzungen unterhalb dieses Grenzwertes die Druckzone der thermischen Vorspannung noch ausreichend vorhanden ist.

Ungleich der verwendeten Glasart ist in Verglasungsrichtlinien der Glashersteller in der Regel zusätzlich definiert, dass jedes Glaselement vor dem Einbau auf Beschädigung zu überprüfen ist. Beschädigte Elemente dürfen nicht verarbeitet werden, da sonst aufgrund der hieraus resultierenden reduzierten Kantenfestigkeit mit einem Glasbruch, beispielsweise infolge thermischer Einwirkung (sogenannter Thermobruch), zu rechnen ist.

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Sicherheitsglas sorgt bei Überkopfverglasungen und Brüstungen dafür, dass Glasscheibe und Scherben beim Bruch in ihrer Verankerung bleiben und nicht herunterfallen.

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Glaskanten können auf verschiedene Weisen nachbearbeitet werden. Unbearbeitete Kanten sind nur zulässig, wenn sie innerhalb des Rahmens liegen und eine Verletzungsgefahr somit ausgeschlossen ist.

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