Kantenschutz

Mit Kantenschutzprofilen versehene Glaskonstruktion
Ungeschützte Glasscheiben

Frei erreichbare, empfindliche Kantenbereiche (Stirnseiten) von Glasscheiben sind durch konstruktive Maßnahmen vor harten Stößen zu schützen. Der Kantenschutz kann durch Lagerung in Pfosten, Riegeln oder benachbarten Glasscheiben erfolgen oder den Einbau an direkt angrenzende Bauteile wie Wände oder Decken. Die DIN 18008-4 Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen versteht unter „direkt benachbart“ einen maximalen lichten Abstand von 30 mm. Ist dieser Abstand nicht gewährleistet, muss die Glaskante mit einem widerstandsfähigen Kantenschutzprofil versehen und durch einen Nachweis auf Stoßsicherheit überprüft werden. Dieser erfolgt nach DIN 18008-4 mittels einer Stahlkugel, deren Masse m = 1,03 kg und Durchmesser d = 63,5 mm beträgt. Die Kugel soll mit einer Fallhöhe von FH = 1,0 m (geführt) auf die Glaskante stoßen (Aufprallenergie E = 10 Nm).

An Brüstungsecken oder Kanten von Endscheiben, die nicht durch Endpfosten, massive Bauteile oder durch ein dauerhaft befestigtes Kantenschutzprofil wirksam geschützt sind, muss bei statischen Nachweisen von einem Totalausfall des betreffenden Brüstungselements ausgegangen werden.

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