_Treppen
Kellertreppen
Da gemäß Landesbauordnung jedes nicht ebenerdige Geschoss über
(mindestens) eine Treppe erreichbar sein muss, gehören auch
Kellertreppen zu den notwendigen Treppen mit den entsprechenden
Anforderungen an sie. In Ein- und Zweifamilienhäusern dürfen sie
auch außerhalb des Gebäudes liegen, müssen also nicht als Fluchtweg
in einem Zug mit anderen Treppen geführt werden. Als zusätzlich zur
innerhalb eines Gebäudes befindlichen Treppe dürfen sie ebenfalls
im Freien errichtet werden.